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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby27. März 2026

3 Organisationen wollten mitreden: Genehmigungspflicht für Tätigkeiten auf der Hoher See beim Bundesamt für Naturschutz

Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG)“ Einfluss genommen zu haben – 2 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 27. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Deutsche Umwelthilfe e.V. und Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.). Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

NGOs und Stiftungen

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Deutschland setzt das UN-Hochseeschutzabkommen in nationales Recht um: Wer auf der Hohen See forscht oder wirtschaftlich tätig ist, braucht künftig eine Genehmigung und muss Entnahme und Nutzung von Meeresorganismen und deren Gendaten melden.

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