3 Organisationen wollten mitreden: Genehmigungspflicht für Tätigkeiten auf der Hoher See beim Bundesamt für Naturschutz
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG)“ Einfluss genommen zu haben – 2 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 27. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Deutsche Umwelthilfe e.V. und Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.). Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Deutsche Umwelthilfe e.V.Anliegen: Umsetzung des HochseeSchG zur Umsetzung des UN Hochseeschutzabkommen
- Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.)Anliegen: Ausführungsgesetz zum BBNJ-Übereinkommen
- WWF DeutschlandAnliegen: Implementierung des UN-Seerechtsübereinkommens zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheit
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Deutschland setzt das UN-Hochseeschutzabkommen in nationales Recht um: Wer auf der Hohen See forscht oder wirtschaftlich tätig ist, braucht künftig eine Genehmigung und muss Entnahme und Nutzung von Meeresorganismen und deren Gendaten melden.