8 Reden, 27 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Wolf wird jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz
In der 62. Sitzung am 5.3.2026 sprachen 8 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 5. März 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland steht nicht nur für einen erfolgreichen Artenschutz, sondern hat auch zu Konflikten im ländlichen Raum geführt. Das Leid von Weidetieren, die häufig im Blutrausch der Wölfe gerissen werden, hat mit Tierschutz nichts mehr zu tun.“
„Heute beraten wir abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz. Jahrelanger Leidensdruck – wir haben es gerade gehört – unserer Weidetierhalter war nötig.“
„Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein Erfolg des Arten- und Naturschutzes. 100 Jahre war er ausgerottet. Heute ist er wieder Teil unserer heimischen Kulturlandschaft. Mit der wachsenden Wolfspopulation sind Nutzungskonflikte entstanden, vor allem mit der Weidetierhaltung.“
„Die Zahlen von SPD und CDU/CSU zu den Risszahlen 2024 divergieren arg, und ich frage mich, wie man darauf einen Gesetzentwurf aufbauen kann.“
„Erst einmal möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der Union gratulieren. Nachdem Sie in der letzten Legislatur mit Ihrem Antrag, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen, gescheitert sind, können Sie sich heute nun endlich auf die Schulter klopfen. Ziel erreicht!“
„Wir machen heute einen richtigen und vor allem notwendigen Schritt. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich beim Landwirtschaftsminister Alois Rainer und beim Umweltminister Carsten Schneider für das gute Zusammenwirken bedanken. Wir demonstrieren jetzt Handlungsfähigkeit.“
„Von verschiedenen Umweltverbänden und von den Linken bis zu den Grünen wird immer wieder behauptet, es bräuchte nur genügend Herdenschutzhunde, genügend Zäune, genügend Beratungsangebote, genügend Monitoring, genügend Interventionsteams und genügend Entschädigungszahlungen, dann könnten sich schon …“
„Lange Jahre diskutieren wir schon über Wolfsmanagement und Weidetierschutz, und heute handeln wir von der Koalition endlich. Wir regeln das Wolfsbestandsmanagement. Es ist ein guter Tag für unsere Weidetierhalter. Natürlich gibt es verschiedene Herangehensweisen.“
Zum Gesetz
Der Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen: Er darf künftig unter festgelegten Bedingungen bejagt werden. Die Länder legen dafür revierübergreifende Managementpläne fest; Sonderregeln des Naturschutzrechts zum Wolf entfallen.