9 Reden, 15 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungsinstitute gelockert
In der 65. Sitzung am 19.3.2026 sprachen 9 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 19. März 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Alle von uns, die wir dieses Land lieben, werden diese Ungeduld kennen: vorankommen zu wollen mit aller Kraft. Und dann ist natürlich jeder Schritt großartig, der genau darauf einzahlt, so wie wir es heute tun.“
„Mit diesem Gesetzentwurf wird das leidige Problem des Besserstellungsverbots wieder aufgegriffen. Ja, dieser Gesetzentwurf ist richtig. Die Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ist überfällig und beseitigt endlich eine Ungleichbehandlung zulasten gemeinnütziger Forschungseinrichtungen.“
„Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz von 2012 war kein legislativer Selbstläufer, es war eine bewusste Entscheidung, unseren großen Forschungseinrichtungen zuzutrauen, was sie längst konnten, nämlich entscheiden, wie sie gute Köpfe gewinnen und halten.“
„Wir haben exzellente Forschende in Deutschland: Menschen, die Krebs heilen wollen oder die Batterie der Zukunft bauen. Und was tun wir? Wir geben ihnen nicht die Freiheit, die sie brauchen, sondern einen Berg voller Formulare. Das ist leider die Realität in der deutschen Forschung.“
„Die erste Gesetzesinitiative, die die Bundesregierung im Wissenschaftsbereich vorlegt, ist nicht die dringend notwendige BAföG-Reform oder die überfällige Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.“
„Stellen Sie sich mal vor, Sie sind Leiterin oder Leiter eines Forschungsteams. Sie arbeiten meinetwegen am Quantencomputer von morgen, oder Sie sind kurz davor, endlich einen neuen Wirkstoff gegen Krebs zu entwickeln. Sie haben dafür einen der besten Köpfe aus der Branche an der Angel.“
„Der Bund darf nicht alles in der Wissenschaft regeln. Die Zuständigkeiten der Länder sind zu achten. Aber dort, wo der Bund selbst Geld vergibt, wo Programme aufgesetzt werden und Förderbedingungen bestimmt werden, trägt er Verantwortung. Und genau dort kann er die Wissenschaftsfreiheit stärken.“
„Der Vorredner hat gerade von Meinungsfreiheit gesprochen; diese steht im Grundgesetz. Bei uns gibt es die Wissenschaftsfreiheit; diese steht im Grundgesetz. Was das wiederum mit dem vorliegenden Gesetz zu tun haben soll, bleibt offen.“
„Endlich ist es so weit: Mit der Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes im Forschungsbereich entlasten wir Wirtschafts- und Forschungseinrichtungen nicht nur von Bürokratie, sondern eben auch von einem ungerechten Reglement im Hinblick auf die Entlohnung von Forscherinnen und Forschern.“
Zum Gesetz
Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die Projektgelder vom Bund bekommen, dürfen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler künftig aus privaten Mitteln besser bezahlen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Einzelanträge dafür entfallen.