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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte26. März 2026

7 Reden, 4 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Überkreuz- und anonyme Nierenspende erstmals erlaubt

In der 68. Sitzung am 26.3.2026 sprachen 7 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 26. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/68 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Allein im Jahr 2024 warteten rund 8 500 Menschen in Deutschland auf eine Spenderniere. Gleichzeitig sank die Zahl der Transplantationen.“

„Circa 10 000 Menschen warten in Deutschland auf eine Spenderniere. Im Jahr 2024 wurden circa 2 000 Transplantationen durchgeführt. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt bei uns sechs bis acht Jahre.“

„Wenn Menschen schwer krank werden, zählt am Ende nur eins: die Chance auf Heilung.“

„Die Lebendorganspende berührt in der Tat medizinische, ethische und zutiefst menschliche Fragen. Für viele schwer kranke Menschen bedeutet sie vor allem Hoffnung auf Leben, Lebensqualität und Zukunft.“

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist leider ein weiteres Beispiel dafür, wie man ein echtes Problem erkennt und dann politisch daran vorbeiarbeitet. Ja, wir haben ein Problem.“

„Heute ist ein wirklich guter Tag für die Patientinnen und Patienten, die auf eine Spenderniere warten; denn durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Überkreuz-Lebendspende in Deutschland endlich möglich.“

„Stellen Sie sich zwei Geschwister vor: Der Bruder ist schwer nierenkrank. Die Schwester zögert nicht, ihm zu helfen. Alles passt. Sie sind sich verbunden, sie übernehmen Verantwortung füreinander, sie sind mutig. Nur eines passt nicht: die Blutgruppe.“

Zum Gesetz

Eine Niere darf künftig auch über Kreuz an fremde Paare oder anonym an Unbekannte gespendet werden, nicht mehr nur an nahestehende Menschen. Spenderinnen und Spender bekommen eine verpflichtende psychosoziale Beratung und eine feste Begleitperson.

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