7 Organisationen wollten mitreden: Überkreuz- und anonyme Nierenspende erstmals erlaubt
Im Lobbyregister des Bundestages geben 7 Organisationen an, zum Gesetz „Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 8. Mai 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Astellas Pharma GmbH und Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen ÄrztekammernAnliegen: Neuregelung der Lebendorganspende im TPG - Einführung einer Cross-Over-Lebendspende
- Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V.Anliegen: Präzisierung der erforderlichen Qualifikation der sachverständigen Person zur Sicherung des Spenderschutzes
- Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.Anliegen: Information der Versicherten über postmortale Spende entbürokratisieren; Information über neu zu etablierende Lebendspende ausbauen
NGOs und Stiftungen
- Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN)Anliegen: Förderung der Lebendnierenspende
- DKMS Group gGmbHAnliegen: Überkreuzlebendnierenspende im TPG
- Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.Anliegen: Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Unternehmen
- Astellas Pharma GmbHAnliegen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Eine Niere darf künftig auch über Kreuz an fremde Paare oder anonym an Unbekannte gespendet werden, nicht mehr nur an nahestehende Menschen. Spenderinnen und Spender bekommen eine verpflichtende psychosoziale Beratung und eine feste Begleitperson.