8 Reden, 12 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Verkehrsdaten künftig maschinenlesbar über Mobilithek bereitzustellen
In der 68. Sitzung am 26.3.2026 sprachen 8 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 26. März 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wer sich online eine Pizza bestellt, dem wird als Erstes nicht die beste oder die günstigste Pizzeria angezeigt, sondern meistens die Pizzeria, die bereit war, für das Ranking in der App am meisten Geld zu zahlen.“
„Um es anschaulich zu machen, starte ich mit einem konkreten Beispiel: Carsharing. Der unternehmerische Pionier bezahlt, der Herausforderer profitiert. Der Pionier geht ins unternehmerische Risiko und bietet sein Carsharing in verschiedenen Städten an.“
„Nach der Rede meines Vorredners ist klar geworden: Die AfD kann mit intelligenten Verkehrssystemen offensichtlich nicht viel anfangen. Aber es reicht dann doch für eine kraftvolle Enthaltung. Also, was steht in diesem Gesetz?“
„Die Aufgabe der Opposition ist, sich mit der Regierung zu beschäftigen. Die Aufgabe der Regierung ist, sich mit der Realität zu beschäftigen.“
„Stellen Sie sich vor, Sie sind mit Bus und Bahn unterwegs, Ihr Smartphone zeigt eine Verbindung an, die passend aussieht, also buchen Sie und fahren los.“
„Viele von uns können sich an eine Zeit erinnern, in der man die Urlaubsreise noch mit dem Straßenatlas geplant hat, mit mehr oder weniger Umwegen. Von einem markanten Ton angekündigt kamen Staumeldungen über den Verkehrsfunk. Keiner wusste, wie lange und warum man überhaupt im Stau steht.“
„Wir sprechen heute über ein Gesetz zum Rechtsrahmen für intelligente Verkehrssysteme. Das Gesetz selber macht aber schon vom Ansatz her keinen intelligenten, sondern einen sehr bürokratischen Eindruck. Der Bundestag kann das kaum ändern.“
„In der Verkehrspolitik hören wir immer noch den ein oder anderen sagen: „Man muss entweder Autofahrer unterstützen oder Radfahrer“, oder: „Man soll U-Bahn-Fahren unterstützen oder das Autofahren auf der Straße.““
Zum Gesetz
Verkehrsdaten wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Baustellen, Straßensperrungen oder Ladesäulen müssen künftig maschinenlesbar über einen zentralen staatlichen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden, damit Apps und Routenplaner sie nutzen können.