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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Im Mai1. Mai 2026

Zulage: 50 Cent je Euro für die ersten 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 € – und 8 weitere Änderungen im Mai

Im Mai 2026 traten 9 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.

Stand 1. Mai 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.
Inkrafttreten laut Bundesgesetzblatt bzw. Gesetzestext (DIP des Bundestages)

Energiesteuer Diesel und Benzin: −14,04 Cent je Liter

Gilt ab 1. Mai 2026. Benzin und Diesel werden vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 billiger: Die Energiesteuer sinkt um 14,04 Cent je Liter, mit Umsatzsteuer rund 17 Cent brutto je Liter – sofern die Senkung an der Tankstelle weitergegeben wird.

Tariflohn für Beschäftigte bei Bundesaufträgen ab 50.000 €

Gilt ab 1. Mai 2026. Wer für den Bund Aufträge ab 50.000 Euro ausführt, muss seinen Beschäftigten künftig tarifvertragliche Löhne, Urlaub und Arbeitszeiten gewähren – auch Subunternehmer und Leiharbeitsfirmen. Eine neue Prüfstelle kontrolliert das, Verstöße können zum Ausschluss von Aufträgen führen.

Auch Kredite unter 200 € und „Buy now, pay later“ geschützt

Gilt ab 19. Mai 2026. Beim Ratenkauf, „Jetzt kaufen, später zahlen“, Dispokrediten und kleinen Krediten gelten künftig dieselben Schutzregeln wie bei größeren Darlehen: strengere Prüfung der Zahlungsfähigkeit, mehr Informationen vorab und ein Recht auf menschliche Prüfung bei automatischen Kreditentscheidungen.

Bundesnetzagentur: Aufsicht über Datenvermittlungsdienste

Gilt ab 19. Mai 2026. Deutschland setzt die EU-Regeln zum Umgang mit Daten um: Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt künftig Datenvermittlungsdienste und gemeinnützige Datenspende-Organisationen, das Statistische Bundesamt wird Anlaufstelle für Anfragen nach geschützten Verwaltungsdaten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Verkehrsdaten künftig maschinenlesbar über Mobilithek bereitzustellen

Gilt ab 21. Mai 2026. Verkehrsdaten wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Baustellen, Straßensperrungen oder Ladesäulen müssen künftig maschinenlesbar über einen zentralen staatlichen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden, damit Apps und Routenplaner sie nutzen können.

Titel künftig als elektronische Kopie statt per Post

Gilt ab 27. Mai 2026. Zwangsvollstreckung wird digitaler: Gläubiger dürfen Titel und Nachweise künftig als elektronische Kopie an Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht schicken statt per Post. Die Gebühren für Pfändung, Wegnahme und Verwertung im Steuerrecht steigen.

Sicherheitsbeauftragte: Pflicht erst ab 50 statt ab 20 Beschäftigten

Gilt ab 29. Mai 2026. Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte künftig nur noch bei besonderer Gefährdung bestellen. Außerdem können Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung in einer vom Europäischen Rat festgestellten Krise schneller auf den Markt kommen.

Zulage: 50 Cent je Euro für die ersten 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 €

Gilt ab 30. Mai 2026. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird umgebaut: Statt Riester gibt es künftig Depots ohne Garantie, ein günstiges Standardprodukt und eine Zulage, die sich direkt nach dem eingezahlten Betrag richtet. Auch Selbstständige können die Förderung nutzen.

Bundesnetzagentur wird zuständige Behörde für den Data Act

Gilt ab 30. Mai 2026. Die Bundesnetzagentur wird zur Aufsichtsbehörde für den europäischen Data Act, der regelt, wer Daten aus vernetzten Geräten nutzen darf. Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder; für Streitfälle können private Streitbeilegungsstellen zugelassen werden.

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