3 Reden, 17 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Boykottverbot im Wettbewerbsrecht auf gemeinnützige Organisationen erweitert
In der 68. Sitzung am 26.3.2026 sprachen 3 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von den Abgeordneten Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Peter Bohnhof, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 26. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Die Marktwirtschaft ist nach allen Erfahrungen der Menschheitsgeschichte die effektivste und sinnvollste Wirtschaftsordnung. Damit sie funktionieren kann, bedarf sie eines Rechtsrahmens, einer Marktordnung. Der Staat muss den Schutz des Wettbewerbs vor Eingriffen und Verzerrungen gewährleisten.“
„Die AfD offenbart heute Abend einmal mehr ihre unvergleichliche Doppelzüngigkeit. Allen gemeinnützigen Organisationen und gleich auch noch allen von ihnen unterstützten Organisationen will sie Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen verbieten.“
„Der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf zeigt vor allem eines: Obwohl die erfolgreichen Proteste gegen die Entscheidung der Präsidentin des Verbandes der Familienunternehmer, mit der AfD Gespräche zu führen, schon Wochen her sind, ist die AfD noch nicht darüber hinweg.“
Zum Gesetz
Gemeinnützige Organisationen sollen Unternehmen nicht mehr aus parteipolitischen Gründen öffentlich bloßstellen dürfen, um Kunden zum Boykott zu bewegen; betroffene Firmen könnten klagen. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.