4 Reden, 17 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Boykottverbot im Wettbewerbsrecht auf gemeinnützige Organisationen erweitert
In der 96. Sitzung am 24.9.2026 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Peter Bohnhof, weiteren Abgeordneten und der …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 24. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Meinungsfreiheit bedeutet auch, Widerspruch auszuhalten. Wer sich öffentlich äußert, der muss mit Gegenwind rechnen. Das gilt für Politiker, das gilt für Vereine, und das gilt auch für Unternehmerinnen und Unternehmer. Aber Widerspruch und öffentliche Ächtung, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.“
„Der politische Wettbewerb zwischen Parteien muss in einer Demokratie gewaltfrei, fair und im Optimalfall unter Wahrung höchstmöglichen Wahrheitsgehalts stattfinden. So weit haben wir hier hoffentlich einen Konsens.“
„Dieser Gesetzentwurf ist so typisch für die Arbeit der AfD; denn sie schlüpft damit mal wieder in ihre Lieblingsrolle: die Opferrolle. Und sie wittert die große Verschwörung gegen sich. Aber, meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein politischer Maulkorb im Gewand des Kartellrechts.“
„Wir sehen, wie eine braune Partei mit diesem Gesetzentwurf versucht, unsere Demokratie schleichend zu zerstören, um ein diktatorisches System zu errichten. Denn Sie wollen die politische Einflussnahme von Gewerkschaften, NGOs und Initiativen einschränken.“
Zum Gesetz
Gemeinnützige Organisationen sollen Unternehmen nicht mehr aus parteipolitischen Gründen öffentlich bloßstellen dürfen, um Kunden zum Boykott zu bewegen; betroffene Firmen könnten klagen. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.