7 Reden, 8 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Elektronischer Austausch Notar–Behörde bundesweit ab 1. Januar 2027
In der 77. Sitzung am 7.5.2026 sprachen 7 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 7. Mai 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion SPD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wir hatten hier in letzter Zeit viel mit notariellen Gesetzen, notariellen Beurkundungen und notariellen Onlineverfahren zu tun – und heute mit dem Vollzug der Digitalisierung von Immobilienverträgen. Das klingt erst mal ein bisschen dröge und lapidar.“
„Ein von der Bundesregierung vorgelegtes Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare soll der Bundestag gleich beschließen.“
„Jährlich werden rund 1 Million Immobilienverträge notariell beurkundet; doch der Vollzug erfolgt immer noch überwiegend in Papierform und auf dem Postweg. Das verzögert Verfahren, verursacht Mehraufwand und führt vor allen Dingen zu Medienbrüchen.“
„Die Stimmung hier gleicht einer notariellen Beurkundung. Deswegen sage ich mal ganz schnell, was zu diesem Gesetzentwurf zu sagen ist. An die Koalition ein Lob. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist ein guter Entwurf.“
„Der Gesetzentwurf verfolgt ein absolut nachvollziehbares Ziel: Abläufe rund um Immobilienverträge sollen digitalisiert, Verfahren beschleunigt, und die Kommunikation zwischen Notaren, Gerichten, Behörden und der Finanzverwaltung soll vereinfacht werden. Eigentlich erst mal ganz cool.“
„Herr Kollege Valent, ich durfte ja Ihren Ausführungen schon im Rechtsausschuss lauschen. Diesmal habe ich ganz besonders gut zugehört, weil ich beim ersten Mal noch an eine zufällige Themaverfehlung dachte.“
„Der vorliegende Entwurf ist Ausdruck der beschleunigten Digitalisierungsbemühungen in der Justiz. Die AfD-Fraktion begrüßt diese Bestrebungen ausdrücklich; das haben wir bereits mehrfach gesagt.“
Zum Gesetz
Notarinnen und Notare tauschen Unterlagen zum Immobilienkauf künftig elektronisch mit Behörden, Gerichten und Finanzämtern aus statt per Post. Käuferinnen und Käufer sparen dadurch Notarauslagen von rund 2 Euro je Antrag und warten kürzer auf die Abwicklung.