3 Organisationen wollten mitreden: Elektronischer Austausch Notar–Behörde bundesweit ab 1. Januar 2027
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 12. Juni 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLG und Deutscher Anwaltverein e.V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLGAnliegen: Umfassende Berücksichtigung des Grundstücksverkehrsgesetzes bei der Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträge
Wirtschafts- und Berufsverbände
- Deutscher Anwaltverein e.V.Anliegen: DAV fordert schnellere Umsetzung der begrüßenswerten Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Vereine und Verbände
- Legal Tech Verband Deutschland e.V.Anliegen: Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Notarinnen und Notare tauschen Unterlagen zum Immobilienkauf künftig elektronisch mit Behörden, Gerichten und Finanzämtern aus statt per Post. Käuferinnen und Käufer sparen dadurch Notarauslagen von rund 2 Euro je Antrag und warten kürzer auf die Abwicklung.