8 Reden, 31 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber in den ersten 7 Krankheitstagen des Kindes
In der 77. Sitzung am 7.5.2026 sprachen 8 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von den Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 7. Mai 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Mein Sohn war ein Frühchen. Als Kleinkind war er ständig krank. Bei der Eingewöhnung im Kindergarten und im Winter hatte er jeden Virus mitgenommen, und die Krankentage reichten hinten und vorne nicht. Was macht man da? Die meisten Eltern in diesem Land wissen: Das ist kein Einzelfall.“
„Bereits 2020 hat Die Linke genau diesen Vorschlag wortgleich vorgelegt. – Ja, aber Ihre Copy-and-Paste-Ideen sind gar nicht mehr das Problem, sondern dass sich seither die ökonomische Basis für Ihre Umverteilungsfantasien verändert hat.“
„Wenn ein Kind krank ist, dann gehört Vater oder Mutter nicht ins Büro oder an den Arbeitsplatz, sondern an das Bett des kranken Kindes. Punktum!“
„Werte Abgeordnete! Frau Rathert, Ihre Zeit fängt nicht an. Aber man kann schon darüber diskutieren, ob Ihr Familienbild, das Sie in dieser Zeit vertreten, eigentlich aus dem 17. , 18. oder 19. Jahrhundert kommt und wie weit zurück es reicht.“
„Wissen Sie eigentlich, was zu den größten Risikofaktoren gehört, in Deutschland in Armut zu rutschen? Vielleicht denken Sie an eine schwere Erkrankung oder an Arbeitslosigkeit. Ja, das stimmt auch, das gehört dazu. Aber es gehört auch dazu, in Deutschland ein Kind zu bekommen.“
„Wenn ein Kind krank ist, dann zählt für die Eltern vor allem eines: dass sie für ihr Kind da sein können. Ich glaube, wir sind uns hier in diesem Hohen Haus einig, dass das so ist. Eltern brauchen in der Situation Unterstützung. Da haben Sie vollkommen recht.“
„Ja, wenn ein Kind krank ist, geraten Familien unter Druck; das ist Realität. Aber dieser Gesetzentwurf löst das Problem nicht. Er verschiebt es, und zwar einseitig auf die Betriebe.“
„Wer heute ein krankes Kind zu Hause betreut, steht nicht nur vor einer familiären Herausforderung, sondern oft auch vor einem rechtlichen Problem. Denn die geltenden Regelungen sind unübersichtlich und für viele Eltern nur schwer nachvollziehbar: Darf ich zu Hause bleiben?“
Zum Gesetz
Wer wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten kann, bekommt künftig zuerst vom Arbeitgeber das Gehalt weitergezahlt – in den ersten sieben Tagen. Das Kinderkrankengeld der Krankenkasse ist danach nicht mehr auf 10 bzw. 20 Tage begrenzt.