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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte21. Mai 2026

7 Reden, 2 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Örtliche Wartezeit: 3 → 2 Jahre

In der 80. Sitzung am 21.5.2026 sprachen 7 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 21. Mai 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/80 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Wir beraten heute einen Gesetzentwurf zum berufsständischen Recht für Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsnotare in zweiter und dritter Lesung. Wir haben gut miteinander gerungen. Ganz herzlichen Dank für die guten Gespräche mit dem Haus und herzlichen Dank auch an den Kollegen Wiegelmann von der CDU/CSU!“

„Wer die bisherigen Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf aufmerksam verfolgt hat, muss feststellen, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Anwaltsnotare in diesem Haus nicht ausreichend bekannt sind oder aber die Bereitschaft fehlt, sich in ausreichendem Maß mit der Materie auseinanderzusetzen.“

„Heute schließen wir die Beratungen zu einem Gesetz ab, das für die Zukunft des Anwaltsnotariats von erheblicher Bedeutung ist. Bereits in der ersten Lesung habe ich gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine Antwort auf Karlsruhe.“

„In der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf hat der Kollege Dr. Steffen angekündigt, dass die Ausschussberatungen und dann eine mögliche zweite Rede sicherlich noch etwas unterhaltsamer sein werden; er ist ja für unterhaltsame Reden bekannt.“

„Im Gegensatz zur SPD habe ich in der letzten Rede keine Witze über Notare gemacht. Ich habe den Entwurf stark kritisiert, und das aus gutem Grund: Er ging an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Gerade bei den Fortbildungen war der ursprüngliche Entwurf realitätsfern. Warum?“

„Ja, die Digitalisierung verändert alles. Aber sie ist kein Selbstzweck. Deswegen nehmen wir heute neben der Modernisierung des Anwaltsnotariats eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vor. Die Digitalisierung muss dem Bürger dienen.“

„Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung.“

Zum Gesetz

Wer Anwaltsnotarin oder Anwaltsnotar werden will, kommt künftig schneller ans Ziel: Die dreijährige Wartezeit vor der Fachprüfung entfällt, die örtliche Wartezeit sinkt auf zwei Jahre. Bei Bewerbermangel dürfen Anwaltsnotare bis 76 im Amt bleiben.

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