8 Reden, 34 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) wird ersatzlos gestrichen
In der 83. Sitzung am 11.6.2026 sprachen 8 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 11. Juni 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Der Volksmund sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht. Was aber, wenn einer immer wieder lügt und immer wieder lügt und man dann dafür verurteilt wird, dass man diesen Lügner „Lügner“ nennt oder „Lügenfritze“ oder „Pinocchiofritze“ oder was auch immer.“
„Die AfD fordert jetzt zum wiederholten Male die ersatzlose – ich betone es – Abschaffung des § 188 StGB. Wir werden diesen Gesetzentwurf heute ablehnen; aber ich sage auch: Die Debatte, die wir heute führen und in den nächsten Wochen führen werden, ist berechtigt.“
„Die öffentliche Debatte, ob der Straftatbestand der Politikerbeleidigung notwendig ist, wird vor allem an Fällen wie Merz, Habeck oder Faeser geführt. Strafbefehle als eindeutiger Beweis: Hier geschieht großes Unrecht. – Einzige Möglichkeit: Abschaffen!“
„Die AfD legt uns heute zum wiederholten Mal einen Gesetzentwurf vor, mit dem § 188 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll, und verkauft das als Stärkung der Meinungsfreiheit.“
„Abgeordnete! Vor ein paar Monaten haben wir schon mal über die Politiker/-innenbeleidigung gesprochen. Damals wollte ich Ihnen erzählen, warum die Menschen sauer auf Ihre Politik sind: Kürzungen für die arbeitenden Leute, mehr Geld für Ihre reichen Freunde und Rassismus, um davon abzulenken.“
„Tatsächlich, innerhalb weniger Monate diskutieren wir das Thema erneut. Es gibt einen ähnlich ideenlosen Antrag der AfD-Fraktion. Aber es ist ganz wichtig, dass wir uns darüber unterhalten. Denn der Redebeitrag, den wir eben vom Kollegen der Linkspartei gehört haben, war schon nachlesenswert.“
„Es wurde ja bereits mehrfach erwähnt, dass aus den Reihen der CDU in jüngster Zeit mehrfach die Forderung unterstützt wurde, den § 188 abzuschaffen. Insofern widerspreche ich Ihren Ausführungen teilweise hier.“
„Herr Brandner, dass Sie ein Fan sind, weiß ich ja. Man kann sich seine Fans bekanntlich nicht aussuchen; das ist ein Schicksal, das man ertragen muss.“
Zum Gesetz
Der Sonderstraftatbestand für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern wird gestrichen. Ehrverletzende Äußerungen über Politikerinnen und Politiker werden künftig wie alle anderen Beleidigungen nach den allgemeinen Strafvorschriften beurteilt.