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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte11. Juni 2026

3 Reden, 1 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über E-Scooter: Halter haften künftig auch ohne Verschulden

In der 83. Sitzung am 11.6.2026 sprachen 3 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 11. Juni 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/83 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„E-Scooter sind eine tolle Sache. Es soll auch einige Kolleginnen und Kollegen geben, die sich gelegentlich daran versuchen – mehr oder weniger erfolgreich; also für mich ist das nichts mehr. Mittlerweile sind 1 Million Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland zugelassen.“

„Bremen, Juli 2020: Ein blinder Mann ist auf dem Weg zur Arbeit. Sein Langstock pendelt über das Pflaster, die Hauswand ist seine Leitlinie. Was für uns Routine ist, ist für ihn Präzisionsarbeit. An diesem Tag stehen zwei Scooter quer auf seinem Weg. Den ersten findet sein Stock. Er steigt darüber.“

„Der vorliegende Gesetzentwurf greift ein Problem auf, das in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat; wir haben die Zahlen gehört. Seit der Zulassung der E-Scooter im Jahr 2019 hat ihre Nutzung im Straßenverkehr erheblich zugenommen.“

Zum Gesetz

Wer einen E-Scooter hält oder fährt, haftet künftig auch ohne nachgewiesenes Verschulden für Unfallschäden. Geschädigte können sich damit direkt an den Halter wenden, statt dem Fahrer ein Verschulden nachweisen zu müssen.

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