4 Reden, 24 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über E-Scooter: Halter haften künftig auch ohne Verschulden
In der 89. Sitzung am 9.7.2026 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 9. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion SPD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Gehören Sie schon zu den rund 12 Millionen Menschen in Deutschland, die zumindest gelegentlich einen E-Scooter nutzen? Ich schon. Das ist, ehrlich gesagt, ganz schön praktisch.“
„Wer privat einen E-Scooter fährt, haftet künftig auch dann, wenn er nichts falsch gemacht hat. Das steht in diesem Gesetz. Fast 1 Million E-Scooter gibt es in Deutschland. Vier von fünf gehören Privatleuten: dem Pendler, nicht dem Konzern.“
„Fangen wir mal mit dem Positiven an: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen verfolgt die Bundesregierung ein Anliegen, das wir ausdrücklich unterstützen. Geschädigte sollen ihre Schadensersatzansprüche künftig leichter durchsetzen können.“
„Stellen Sie sich vor, Sie gehen zu Fuß über den Gehweg und Sie stürzen über einen unsachgemäß abgestellten E-Scooter. Dem Opfer ist es dabei völlig egal, ob der E-Scooter privat oder gewerblich genutztes Eigentum ist.“
Zum Gesetz
Wer einen E-Scooter hält oder fährt, haftet künftig auch ohne nachgewiesenes Verschulden für Unfallschäden. Geschädigte können sich damit direkt an den Halter wenden, statt dem Fahrer ein Verschulden nachweisen zu müssen.