11 Reden, 5 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Gravierende häusliche Gewalt: Anspruch auf kostenlosen Anwalt als Beistand
In der 84. Sitzung am 12.6.2026 sprachen 11 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 12. Juni 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Linke. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Häusliche Gewalt ist und bleibt trauriger Alltag in Deutschland. Die Opferzahlen steigen; wir hatten im letzten Jahr 270 000 bekannte Fälle. Das ist ein Anstieg um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und wir alle wissen, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist.“
„Hohes Präsidium! Die Bundesregierung verkauft uns hier ein Gesetz, das angeblich Verletzte stärken soll; tatsächlich stärkt es aber vor allem die eigene Agenda und schwächt sogar den Rechtsstaat.“
„Ich habe vorhin schon ein schönes Wochenende gewünscht, aber bin immer noch da. Zunächst vorab, Herr Kollege Meyer-Soltau: Ihre Rede war ziemlich verstörend, weil Sie jetzt dem Opferschutz jegliche Legitimität abgesprochen haben. Ich möchte daran erinnern, warum wir diesen Gesetzentwurf machen.“
„Du bist nicht allein. – Manchmal reicht dieser Satz schon, um sich sicherer zu fühlen. Und wer Opfer einer Gewalttat wurde, sollte sich vor Gericht sicher fühlen können. Deswegen freut es mich sehr, dass die Koalition das ebenso sieht und endlich die psychosoziale Prozessbegleitung stärkt.“
„– Das beste Recht der Welt nutzt gar nichts, wenn man keinen Zugang dazu hat. Und wenn gewaltbetroffene Frauen ein Strafverfahren nicht alleine durchmachen müssen, dann stärkt das ihren Zugang zum Recht.“
„Eine Frau hat den Mut aufgebracht, Anzeige zu erstatten gegen den Mann, der ihr Gewalt angetan hat, vielleicht gegen den Mann, mit dem sie noch zusammenlebt, vielleicht gegen den Mann, von dem sie finanziell abhängig ist. Sie hat Angst, und sie weiß nicht, was sie erwartet.“
„Wieder einmal Titel-Mimikry bei der Bundesregierung. Opferschutz bei Gewalt- und Sexualdelikten – schön wäre es, wenn hier wirklich Menschen vor Gewalt, Frauen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden würden, wie es ein starker Rechtsstaat auch könnte.“
„Im Strafverfahren steht häufig der Angeklagte im Fokus. Das Opfer gerät da schnell mal aus dem Blick – aber nicht nur im Strafverfahren und im Gerichtssaal, sondern offenbar auch im Plenarsaal.“
„Wir beraten heute in der ersten Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung.“
Zum Gesetz
Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten bekommen leichter eine kostenlose psychosoziale Begleitung durchs Strafverfahren. Bei gravierender häuslicher Gewalt gibt es künftig zusätzlich einen Anspruch auf eine kostenlose Anwältin oder einen Anwalt als Beistand.