6 Organisationen wollten mitreden: Neues Bundeserprobungsgesetz für Reallabore
Im Lobbyregister des Bundestages geben 6 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume“ Einfluss genommen zu haben – 5 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 25. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband deutscher Banken e.V. und Ecological Research Network (Ecornet). Wer welches Anliegen angibt.Weitere Organisationen
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.Anliegen: Verbesserung des regulatorischen und nicht-regulatorischen Lernens in Reallaboren
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.Anliegen: Schaffung eines verlässlichen rechtlichen Rahmen zur zeitlich begrenzten und begleiteten Erprobung von Innovationen unter Realbedingungen (Reallabore)
Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband deutscher Banken e.V.Anliegen: Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren
Netzwerke und Initiativen
- Ecological Research Network (Ecornet)Anliegen: Einführung eines Bundeserprobungsgesetzes
Unternehmen
- NVLAnliegen: Erleichterung der Nutzung von Reallaboren für innovative wirtschaftliche Anwendungen
Vereine und Verbände
- Stiftung Familienunternehmen und PolitikAnliegen: Spielräume für innovative und praxisnahe Gesetzgebung erweitern
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Der Bund schafft klare Regeln für sogenannte Reallabore: Unternehmen und Behörden können neue Technologien, Produkte oder Verwaltungsverfahren befristet unter echten Bedingungen erproben, auch wenn geltende Vorschriften das sonst nicht zulassen. Ein neues Portal informiert und vernetzt.