11 Organisationen wollten mitreden: Bau-Turbo: Abweichungen vom Planungsrecht bis 31.12.2030
Im Lobbyregister des Bundestages geben 11 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ Einfluss genommen zu haben – 9 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 17. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLG und Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.Anliegen: Keine Benachteiligung des Ein- und Zweifamilienhauses beim Bauturbo
- Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V.Anliegen: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
- Familienbetriebe Land und Forst e.V.Anliegen: Bauturbo
- Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH)Anliegen: Stellungnahme zum: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
- Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.Anliegen: Anerkennung des kulturellen Bezugs von Musikclubs innerhalb der BauNVO und Anpassung der TA Lärm
- Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V.Anliegen: Stellungnahme zum BauGB Upgrade mit Zielrichtung Hinweisgebung auf die Auswirkungen im Bereich der kommunalen Planung
NGOs und Stiftungen
- Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLGAnliegen: Bauturbo, insbesondere erleichterte Innenentwicklung ohne Bauleitplanung und Schutz des Außenbereiches
- Forum Demokratische Linke 21 e.V.Anliegen: Priorität für den sozialen Wohnungsbau
- natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und WohnenAnliegen: Bauturbo
- NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur Bundesgruppe Deutschland e.V.Anliegen: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung
Unternehmen
- Stadtwerke München GmbHAnliegen: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLG
- Stellungnahme: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.
- Stellungnahme: Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V.
- Stellungnahme: Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH)
- Stellungnahme: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
- Stellungnahme: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen
- Stellungnahme: NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur Bundesgruppe Deutschland e.V.
- Stellungnahme: Stadtwerke München GmbH
- Stellungnahme: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V.
Zum Gesetz
Kommunen dürfen bis Ende 2030 beim Wohnungsbau von vielen Bauvorschriften abweichen und Bauvorhaben ohne neuen Bebauungsplan genehmigen. Reagiert eine Gemeinde drei Monate nicht, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Umwandlungsschutz gilt fünf Jahre länger.