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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Im Oktober1. Oktober 2025

Grenzgänger: bis zu 34 Tage im Nachbarland ohne weitere Steuererklärung – und 9 weitere Änderungen im Oktober

Im Oktober 2025 traten 10 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.

Stand 1. Oktober 2025 · ca. 2 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.
Inkrafttreten laut Bundesgesetzblatt bzw. Gesetzestext (DIP des Bundestages)

Batteriegesetz von 2009 wird aufgehoben, neues Durchführungsgesetz

Gilt ab 7. Oktober 2025. Das alte Batteriegesetz wird durch neue Regeln ersetzt: Alle Batteriehersteller müssen sich einem Rücknahmesystem anschließen, kommunale Sammelstellen nehmen künftig auch Batterien aus E-Bikes und Rollern zurück, das Pfand auf Autostarterbatterien bleibt.

Grenzgänger: bis zu 34 Tage im Nachbarland ohne weitere Steuererklärung

Gilt ab 24. Oktober 2025. Deutschland und die Niederlande ändern ihr Steuerabkommen: Wer grenzüberschreitend arbeitet, darf künftig bis zu 34 Tage im Nachbarland – etwa im Homeoffice – arbeiten, ohne dass sich das Besteuerungsrecht ändert oder eine weitere Steuererklärung nötig wird.

Länder dürfen zusammen 0,35 % des BIP an neuen Schulden aufnehmen

Gilt ab 24. Oktober 2025. Die Bundesländer dürfen künftig gemeinsam neue Schulden in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung aufnehmen. Das Gesetz legt fest, wie dieser Spielraum auf die einzelnen Länder verteilt wird – zu zwei Dritteln nach Steuereinnahmen, zu einem Drittel nach Einwohnerzahl.

Sanierungshilfen: je 400 Mio. Euro pro Jahr bleiben ungekürzt

Gilt ab 24. Oktober 2025. Bremen und das Saarland dürfen künftig die neuen Kredite nach der gelockerten Schuldenbremse aufnehmen, ohne dass ihnen die jährlichen Sanierungshilfen des Bundes von je 400 Millionen Euro gekürzt werden. Dafür müssen sie alle drei Jahre über ihren Schuldenabbau berichten.

100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen

Gilt ab 24. Oktober 2025. Die Länder und ihre Kommunen bekommen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 100 Milliarden Euro, um damit zum Beispiel Schulen, Straßen, Krankenhäuser, Wärmenetze und Digitalisierung zu finanzieren. Die Länder entscheiden weitgehend selbst, wofür.

Verkehrsinfrastruktur künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“

Gilt ab 24. Oktober 2025. Bau und Sanierung von Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen werden künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden gestrafft, Beteiligungen laufen stärker online, Ausgleich für Naturschäden kann durch Geldzahlung ersetzt werden.

Einbürgerung frühestens nach 5 statt 3 Jahren Aufenthalt

Gilt ab 30. Oktober 2025. Die Einbürgerung nach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wird abgeschafft. Wer sich einbürgern lassen will, muss künftig mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben.

Bau-Turbo: Abweichungen vom Planungsrecht bis 31.12.2030

Gilt ab 30. Oktober 2025. Kommunen dürfen bis Ende 2030 beim Wohnungsbau von vielen Bauvorschriften abweichen und Bauvorhaben ohne neuen Bebauungsplan genehmigen. Reagiert eine Gemeinde drei Monate nicht, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Umwandlungsschutz gilt fünf Jahre länger.

Gemeinden: 13,539 Mrd. € Ausgleich vom Bund für 2025–2029

Gilt ab 30. Oktober 2025. Der Bund gleicht den Gemeinden von 2025 bis 2029 insgesamt 13,539 Milliarden Euro Steuerausfälle über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer aus. Außerdem erhalten die Länder 2025 einmalig 700 Millionen Euro für den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz wird geändert

Gilt ab 31. Oktober 2025. Deutschland und die Schweiz ändern ihr Abkommen gegen doppelte Besteuerung: Steuervorteile aus dem Abkommen sollen bei missbräuchlicher Gestaltung verweigert werden, und es wird geklärt, wer Zahlungen aus der schweizerischen beruflichen Vorsorge besteuern darf.

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