27 Landesausbildungen → eine bundesweite Ausbildung: Bundestag beschließt 6 Gesetze
In der Sitzungswoche vom 6.–10. Oktober hat der Bundestag über 6 Gesetze abgestimmt: 6 angenommen, 0 abgelehnt.
Stand 9. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Bei einer namentlichen Abstimmung stimmten Abgeordnete gegen ihre Fraktion.Angenommen
Einbürgerung frühestens nach 5 statt 3 Jahren Aufenthalt
Annahme in Ausschussfassung am 8. Oktober 2025. Die Einbürgerung nach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wird abgeschafft. Wer sich einbürgern lassen will, muss künftig mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben.
Bau-Turbo: Abweichungen vom Planungsrecht bis 31.12.2030
Annahme in Ausschussfassung am 9. Oktober 2025. Kommunen dürfen bis Ende 2030 beim Wohnungsbau von vielen Bauvorschriften abweichen und Bauvorhaben ohne neuen Bebauungsplan genehmigen. Reagiert eine Gemeinde drei Monate nicht, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Umwandlungsschutz gilt fünf Jahre länger.
27 Landesausbildungen → eine bundesweite Ausbildung
Annahme in Ausschussfassung am 9. Oktober 2025. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird bundesweit einheitlich geregelt: Sie dauert 18 Monate, ist in allen Pflegebereichen einsetzbar und wird künftig immer mit einer Ausbildungsvergütung bezahlt. Die bisherigen 27 Landesausbildungen laufen aus.
Länder dürfen zusammen 0,35 % des BIP an neuen Schulden aufnehmen
Annahme in Ausschussfassung am 9. Oktober 2025. Die Bundesländer dürfen künftig gemeinsam neue Schulden in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung aufnehmen. Das Gesetz legt fest, wie dieser Spielraum auf die einzelnen Länder verteilt wird – zu zwei Dritteln nach Steuereinnahmen, zu einem Drittel nach Einwohnerzahl.
100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen
Annahme der Vorlage am 9. Oktober 2025. Die Länder und ihre Kommunen bekommen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 100 Milliarden Euro, um damit zum Beispiel Schulen, Straßen, Krankenhäuser, Wärmenetze und Digitalisierung zu finanzieren. Die Länder entscheiden weitgehend selbst, wofür.
Sanierungshilfen: je 400 Mio. Euro pro Jahr bleiben ungekürzt
Annahme der Vorlage am 9. Oktober 2025. Bremen und das Saarland dürfen künftig die neuen Kredite nach der gelockerten Schuldenbremse aufnehmen, ohne dass ihnen die jährlichen Sanierungshilfen des Bundes von je 400 Millionen Euro gekürzt werden. Dafür müssen sie alle drei Jahre über ihren Schuldenabbau berichten.
Wie es weitergeht
Beschlossene Gesetze gehen jetzt in den Bundesrat. Danach werden sie ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.