Bundesrat billigt 8 Gesetze, darunter: 27 Landesausbildungen → eine bundesweite Ausbildung
Am 17. Oktober 2025 hat der Bundesrat über 8 Gesetze aus dem Bundestag beraten. Alle können damit ihren Weg ins Bundesgesetzblatt nehmen.
Stand 17. Oktober 2025 · ca. 2 Min. LesezeitLänder dürfen zusammen 0,35 % des BIP an neuen Schulden aufnehmen
Zustimmung. Die Bundesländer dürfen künftig gemeinsam neue Schulden in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung aufnehmen. Das Gesetz legt fest, wie dieser Spielraum auf die einzelnen Länder verteilt wird – zu zwei Dritteln nach Steuereinnahmen, zu einem Drittel nach Einwohnerzahl.
Sanierungshilfen: je 400 Mio. Euro pro Jahr bleiben ungekürzt
Zustimmung. Bremen und das Saarland dürfen künftig die neuen Kredite nach der gelockerten Schuldenbremse aufnehmen, ohne dass ihnen die jährlichen Sanierungshilfen des Bundes von je 400 Millionen Euro gekürzt werden. Dafür müssen sie alle drei Jahre über ihren Schuldenabbau berichten.
100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen
Zustimmung. Die Länder und ihre Kommunen bekommen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 100 Milliarden Euro, um damit zum Beispiel Schulen, Straßen, Krankenhäuser, Wärmenetze und Digitalisierung zu finanzieren. Die Länder entscheiden weitgehend selbst, wofür.
27 Landesausbildungen → eine bundesweite Ausbildung
Zustimmung. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird bundesweit einheitlich geregelt: Sie dauert 18 Monate, ist in allen Pflegebereichen einsetzbar und wird künftig immer mit einer Ausbildungsvergütung bezahlt. Die bisherigen 27 Landesausbildungen laufen aus.
Einbürgerung frühestens nach 5 statt 3 Jahren Aufenthalt
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Die Einbürgerung nach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wird abgeschafft. Wer sich einbürgern lassen will, muss künftig mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben.
Gemeinden: 13,539 Mrd. € Ausgleich vom Bund für 2025–2029
Zustimmung. Der Bund gleicht den Gemeinden von 2025 bis 2029 insgesamt 13,539 Milliarden Euro Steuerausfälle über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer aus. Außerdem erhalten die Länder 2025 einmalig 700 Millionen Euro für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz wird geändert
Zustimmung. Deutschland und die Schweiz ändern ihr Abkommen gegen doppelte Besteuerung: Steuervorteile aus dem Abkommen sollen bei missbräuchlicher Gestaltung verweigert werden, und es wird geklärt, wer Zahlungen aus der schweizerischen beruflichen Vorsorge besteuern darf.
Grenzgänger: bis zu 34 Tage im Nachbarland ohne weitere Steuererklärung
Zustimmung. Deutschland und die Niederlande ändern ihr Steuerabkommen: Wer grenzüberschreitend arbeitet, darf künftig bis zu 34 Tage im Nachbarland – etwa im Homeoffice – arbeiten, ohne dass sich das Besteuerungsrecht ändert oder eine weitere Steuererklärung nötig wird.