27 Landesausbildungen → eine bundesweite Ausbildung – und 9 weitere Änderungen im November
Im November 2025 traten 10 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.
Stand 1. November 2025 · ca. 2 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.27 Landesausbildungen → eine bundesweite Ausbildung
Gilt ab 1. November 2025. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird bundesweit einheitlich geregelt: Sie dauert 18 Monate, ist in allen Pflegebereichen einsetzbar und wird künftig immer mit einer Ausbildungsvergütung bezahlt. Die bisherigen 27 Landesausbildungen laufen aus.
Ordnungsgeld: 1.000 → 2.000 €, Wiederholung: 2.000 → 4.000 €
Gilt ab 1. November 2025. Bundestagsabgeordnete bekommen künftig höhere Abzüge von ihrer Kostenpauschale, wenn sie an Sitzungstagen oder namentlichen Abstimmungen fehlen. Ordnungsgelder steigen von 1.000 auf 2.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 auf 4.000 Euro.
Gasspeicherumlage 0,289 ct/kWh → 0 ab 2026
Gilt ab 28. November 2025. Die Gasspeicherumlage entfällt: Der Bund übernimmt die noch offenen Kosten von rund 3 bis 3,4 Milliarden Euro. Der Gaspreis sinkt dadurch um 0,289 Cent je Kilowattstunde, und die Entlastung muss auf der Gasrechnung ausgewiesen werden.
Einweg-E-Zigaretten: Rückgabe an allen Verkaufsstellen ab 1.1.2026
Gilt ab 28. November 2025. Elektronische Einweg-Zigaretten können ab 2026 überall dort zurückgegeben werden, wo sie verkauft werden – also auch am Kiosk, an der Tankstelle oder im Tabakladen. Geschäfte müssen am Regal und im Onlineshop deutlich auf die Rückgabe von Elektroschrott hinweisen.
Trassenentgelte der bundeseigenen Schienenwege steigen weniger stark
Gilt ab 28. November 2025. Die Entgelte, die Bahnunternehmen für die Nutzung der bundeseigenen Schienenwege zahlen, sollen weniger stark steigen: Der bei der Berechnung angesetzte Zinssatz für das Eigenkapital der Netzbetreiber wird gesenkt.
Zustimmung von Verkehrs-, Innen- und Finanzministerium entfällt
Gilt ab 28. November 2025. Die Autobahn GmbH des Bundes darf künftig Fach- und Führungskräfte außerhalb des Tarifvertrags einstellen und bezahlen, ohne dass die Ministerien für Verkehr, Inneres und Finanzen vorher zustimmen müssen.
CO2-Speicher kommerziell erlaubt: nur Festlandsockel und Wirtschaftszone
Gilt ab 28. November 2025. Kohlendioxid darf künftig auch dauerhaft und kommerziell unter dem Meeresboden außerhalb der Küstengewässer gespeichert werden. Für Leitungen zum CO2-Transport gelten einheitliche, beschleunigte Genehmigungsregeln. An Land bleibt Speicherung verboten, außer ein Bundesland erlaubt sie.
Taser-Einsatz durch Vollzugsbeamte des Bundes ausdrücklich erlaubt
Gilt ab 28. November 2025. Bundespolizei und andere Vollzugsbeamte des Bundes dürfen künftig ausdrücklich Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als Zwangsmittel einsetzen. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden; die Schusswaffe bleibt letztes Mittel.
Sitz der EU-Geldwäschebehörde AMLA: Frankfurt am Main
Gilt ab 29. November 2025. Deutschland stimmt dem Sitzabkommen mit der neuen EU-Behörde gegen Geldwäsche (AMLA) zu. Damit kann die Behörde ihre Arbeit in Frankfurt am Main aufnehmen; die Behörde und ihr Personal sind dort von bestimmten Steuern und Zöllen befreit.
Rechtshilfevertrag mit Indien vom 24. Oktober 2024
Gilt ab 29. November 2025. Deutschland und Indien bekommen einen gemeinsamen Vertrag über Rechtshilfe in Strafsachen. Behörden beider Länder können sich künftig auf fester vertraglicher Grundlage helfen, etwa bei Zeugenvernehmungen und dem Beschaffen von Beweismitteln.