Zum Inhalt
Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Lobby21. November 2025

8 Organisationen wollten mitreden: CO2-Speicher kommerziell erlaubt: nur Festlandsockel und Wirtschaftszone

Im Lobbyregister des Bundestages geben 8 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 21. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. und Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Unternehmen

Wirtschafts- und Berufsverbände

NGOs und Stiftungen

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Kohlendioxid darf künftig auch dauerhaft und kommerziell unter dem Meeresboden außerhalb der Küstengewässer gespeichert werden. Für Leitungen zum CO2-Transport gelten einheitliche, beschleunigte Genehmigungsregeln. An Land bleibt Speicherung verboten, außer ein Bundesland erlaubt sie.

Weiterlesen