5 Organisationen wollten mitreden: Einweg-E-Zigaretten: Rückgabe an allen Verkaufsstellen ab 1.1.2026
Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 5 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 21. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Deutsche Umwelthilfe e.V. und Germanwatch. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Deutsche Umwelthilfe e.V.Anliegen: Umweltgerechten Umgang mit Elektrogeräten in der ElektroG-Novelle sicherstellen
- GermanwatchAnliegen: Verbesserte Kreislaufwirtschaft im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes BT-Drucksache 21/1506
Wirtschafts- und Berufsverbände
- VDMA e.V.Anliegen: Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes
- Verband des eZigarettenhandels (VdeH)Anliegen: Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
Unternehmen
- Otto GmbH & Co. KGaAAnliegen: Korrektur der Mitteilungspflichten gem. § 27 des Entwurfs zur Novelle des ElektroG
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Elektronische Einweg-Zigaretten können ab 2026 überall dort zurückgegeben werden, wo sie verkauft werden – also auch am Kiosk, an der Tankstelle oder im Tabakladen. Geschäfte müssen am Regal und im Onlineshop deutlich auf die Rückgabe von Elektroschrott hinweisen.