3 Organisationen wollten mitreden: Bundesnetzagentur wird zuständige Behörde für den Data Act
Im Lobbyregister des Bundestages geben 3 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828“ Einfluss genommen zu haben – 1 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 8. Mai 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. und SAP SE. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.Anliegen: Etablierung einer praxinahen behördlichen Aufsichtsstruktur für den EU Data Act
Unternehmen
- SAP SEAnliegen: Data Act Durchführungsgesetz
NGOs und Stiftungen
- Weizenbaum-Institut e.V.Anliegen: Anhörung zum Gesetzentwurf "Durchführung des europäischen Data Acts"
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Die Bundesnetzagentur wird zur Aufsichtsbehörde für den europäischen Data Act, der regelt, wer Daten aus vernetzten Geräten nutzen darf. Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder; für Streitfälle können private Streitbeilegungsstellen zugelassen werden.