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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby24. September 2026

8 Organisationen wollten mitreden: Zwangsbehandlung nur in Klinik → enge Ausnahme auch außerhalb möglich

Im Lobbyregister des Bundestages geben 8 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 24. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) und Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

NGOs und Stiftungen

Wirtschafts- und Berufsverbände

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Bei Menschen mit rechtlicher Betreuung darf eine ärztliche Zwangsbehandlung künftig ausnahmsweise auch außerhalb eines Krankenhauses erfolgen, wenn die Klinik ihnen erheblich schaden würde. In Unterbringungsverfahren wird immer ein Verfahrenspfleger bestellt.

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