Sicherheitsausgaben über 1 % des BIP zählen nicht zur Schuldengrenze: Bundestag beschließt 3 Gesetze
In der Sitzungswoche vom 15.–19. September hat der Bundestag über 3 Gesetze abgestimmt: 3 angenommen, 0 abgelehnt.
Stand 18. September 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Eine Entscheidung fiel mit 56 Stimmen Unterschied.Angenommen
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
Annahme der Vorlage am 18. September 2025.
Sicherheitsausgaben über 1 % des BIP zählen nicht zur Schuldengrenze
Annahme in Ausschussfassung am 18. September 2025. Der Bund nimmt Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse aus. Zudem erhalten Krankenhäuser 4 Milliarden Euro Soforthilfe über einen Rechnungszuschlag für gesetzlich Versicherte.
Sondervermögen mit bis zu 500 Mrd. € Kreditermächtigung
Annahme in Ausschussfassung am 18. September 2025. Der Bund richtet einen Sondertopf mit bis zu 500 Milliarden Euro Kredit ein, um bis Ende 2036 zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren. 100 Milliarden Euro gehen an die Länder, 100 Milliarden an den Klima- und Transformationsfonds.
Wie es weitergeht
Beschlossene Gesetze gehen jetzt in den Bundesrat. Danach werden sie ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.