Titel künftig als elektronische Kopie statt per Post: Bundestag beschließt Gesetz
In der Sitzungswoche vom 16.–20. März hat der Bundestag über ein Gesetz abgestimmt: 1 angenommen, 0 abgelehnt.
Stand 19. März 2026 · ca. 1 Min. LesezeitAngenommen
Titel künftig als elektronische Kopie statt per Post
Annahme in Ausschussfassung am 19. März 2026. Zwangsvollstreckung wird digitaler: Gläubiger dürfen Titel und Nachweise künftig als elektronische Kopie an Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht schicken statt per Post. Die Gebühren für Pfändung, Wegnahme und Verwertung im Steuerrecht steigen.
Wie es weitergeht
Beschlossene Gesetze gehen jetzt in den Bundesrat. Danach werden sie ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.