Rund 381.000 Haushalte sollen ihr Wohngeld verlieren
Mehrere Gesetze betreffen Sozialleistungen. Das Wohngeld soll sinken, das BAföG steigen, und die meisten dieser Pläne sind noch Entwürfe.
Rund 381.000 Haushalte sollen ihr Wohngeld verlieren. Das sieht ein Entwurf für eine Wohngeldreform vor. Der Anteil für Heizkosten im Wohngeld soll sich ab 1. Januar 2027 halbieren. Die regelmäßige Erhöhung des Wohngelds soll ausgesetzt werden. Auch die Berechnungsformel soll sich ändern. Zugleich sollen Antrag und Nachweise einfacher werden. Für laufende Bescheide ist eine Übergangsregelung geplant. Vollständig würde die Reform deshalb erst ab 2029 wirken.
Wechsel in die Grundsicherung
Rund 143.000 der betroffenen Haushalte würden in die Grundsicherung wechseln. 68.000 Haushalte kämen zu Leistungen nach dem SGB II, also zum Bürgergeld. Dort müssten sie einen Antrag stellen. Das dauert etwa 75 Minuten. 75.000 Haushalte bekämen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und müssten sie beantragen. Wer das Wohngeld verliert, verliert auch den Anspruch auf Kinderzuschlag. Für 411 Gemeinden ist eine höhere Mietenstufe geplant, für 126 eine niedrigere.
Änderungen beim Kinderzuschlag
Das Begleitgesetz zum Haushalt 2027 liegt derzeit im Ausschuss. Es sieht vor, den Sofortzuschlag im Kinderzuschlag zu streichen. Die Regelbedarfe sollen künftig wieder einstufig statt zweistufig fortgeschrieben werden. Beim Bürgergeld fielen die Leistungen dadurch um rund 78 Millionen Euro im Jahr geringer aus. Bei der Grundsicherung im Alter wären es rund 24 Millionen Euro weniger. Die Wohngeldausgaben sollen um rund 40 Millionen Euro im Jahr sinken.
BAföG-Antrag nur noch online
Die Freibeträge sollen ab dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent steigen. So könnten auch Familien mit etwas höherem Einkommen Förderung erhalten. Anträge sollen nur noch online über „BAföG Digital“ gehen, außer in Härtefällen. Ein Erstantrag soll dadurch rund 70 Minuten weniger Zeit kosten. Ab dem fünften Fachsemester soll der Leistungsnachweis entfallen. Das spart rund 53 Minuten je Fall. Weil die Berufsausbildungsbeihilfe steigt, würde beim Bürgergeld mehr Einkommen angerechnet.
Kindergeld ohne Antrag
Der Bundestag hat Kindergeld ohne Antrag beschlossen, nun ist der Bundesrat am Zug. Ab 1. Januar 2027 soll die Familienkasse nach einer Geburt automatisch zahlen. Dafür müssen alle nötigen Daten und eine Kontoverbindung bekannt sein. Zunächst gilt das ab dem zweiten Kind. Fehlt dem Bundeszentralamt für Steuern die Kontoverbindung, soll die Familienkasse sie beim Bürgergeld abrufen dürfen. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür. AfD und Die Linke enthielten sich.
Heizungsreform bereits in Kraft
Bereits in Kraft ist die Reform des Heizungsgesetzes. Die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energie bei neuen Heizungen entfällt. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Ab 2029 muss ihnen ein Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beigemischt werden. Er steigt von 10 Prozent ab 2029 auf 60 Prozent ab 2040. Für Bürgergeld-Beziehende kann sich das auf die anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung auswirken.