Neue Gas- und Ölheizungen bleiben ohne 65-Prozent-Pflicht erlaubt
Der Bundestag hat neue Regeln für Heizungen beschlossen. Weitere Entwürfe betreffen das Mietrecht, Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Eigentümergemeinschaften, die Steuer auf Immobilienverkäufe und den Schutz vor Diskriminierung.
Eigentümer dürfen beim Heizungstausch wieder frei wählen. Erlaubt sind Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid-, Biomasse-, Gas- oder Ölheizung. Die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energie für neue Heizungen entfällt. Das Gesetz ist beschlossen und in Kraft. Neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen brauchen aber klimafreundliche Brennstoffe. Ab 2029 müssen es mindestens 10 Prozent sein, ab 2030 15 Prozent. Ab 2035 sind es 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent.
Pflichten für Neubauten
Für neue Gebäude gibt es zusätzliche Pflichten. Je drei Stellplätze muss ein Ladepunkt für Elektroautos vorgesehen werden. Ein Ladepunkt kostet laut Schätzung im Mittel 2.440 Euro. Ab 2030 muss bei neuen Wohngebäuden eine Solaranlage geprüft werden. Es geht darum, ob sich Photovoltaik oder Solarthermie kosteneffizient installieren lässt. Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen geschützt werden. Für Vermieter gibt es eine Härtefallregelung bei der Aufteilung der CO2-Kosten.
Geplante Mietrechtsreform
Weitere Änderungen im Mietrecht liegen als Entwurf im Ausschuss. Vermieter sollen den Möblierungszuschlag vor Vertragsschluss nennen. Bei der Indexmiete folgt die Miete einem Preisindex. In angespannten Wohnlagen soll ein Anstieg über 3 Prozent nur halb zählen. Wer Mietschulden voll nachzahlt, soll einmalig auch eine ordentliche Kündigung abwenden können. Vermieter sollen Mieterhöhungen nach Modernisierungen bis 20.000 Euro Kosten vereinfacht berechnen dürfen. Bisher liegt die Grenze bei 10.000 Euro.
Kündigung wegen Eigenbedarfs
Ein zweiter Entwurf im Ausschuss betrifft die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Vermieter sollen nur noch kündigen dürfen, wenn sie die Wohnung dauerhaft und ernsthaft brauchen. Das gilt auch für den Bedarf naher Angehöriger. Nach einem Verkauf soll eine solche Kündigung eingeschränkt sein. Das gilt auch bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse. In angespannten Wohnungsmärkten soll die Kündigungsfrist länger werden. Die Regeln sollen am Tag der Verkündung gelten.
Kosten in Eigentümergemeinschaften
Ein weiterer Entwurf betrifft Eigentümergemeinschaften. Belastet ein Beschluss einzelne Eigentümer deutlich stärker, soll eine qualifizierte Mehrheit nötig sein. Eine knappe Mehrheit soll dafür nicht mehr reichen. Neue Kostenverteilungen sollen grundsätzlich nur für künftige Abrechnungszeiträume gelten. Rückwirkende Kosten sollen alle Betroffenen billigen müssen. Das soll auch Vermieter vor nachträglichen Forderungen schützen.
Steuer auf Immobilienverkäufe
Der Bundestag berät zudem über die Steuer auf Immobilienverkäufe. Bisher bleibt der Gewinn nach zehn Jahren Besitz steuerfrei. Der Entwurf will diese Frist streichen. Gewinne aus nicht selbst bewohnten Immobilien sollen immer versteuert werden. Steuerfrei bliebe nur, wer mindestens 36 Monate selbst darin gewohnt hat. Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung. Dagegen stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dafür BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Schutz vor Benachteiligung
Ein weiterer Entwurf im Ausschuss betrifft den Schutz vor Diskriminierung. Beim Merkmal Geschlecht soll der Schutz auch bei Vermietern mit wenigen Wohnungen gelten. Die bisherige Schwelle von 50 Wohnungen soll dafür entfallen. Wer sich benachteiligt fühlt, soll vier statt zwei Monate Zeit für Ansprüche haben. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll eine kostenlose Schlichtungsstelle entstehen.