Genossenschaftsregister: Eintragung in der Regel binnen 20 Werktagen
Genossenschaften dürfen künftig vieles digital erledigen: Sitzungen und Abstimmungen online, Mitteilungen per E-Mail statt Brief. Gründungen sollen schneller gehen, und gegen unseriöse Genossenschaften, die nur Geld anlegen, wird vorgegangen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Genossenschaftsregister: Eintragung in der Regel binnen 20 Werktagen Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen künftig virtuell oder hybrid möglich Textform (z. B. E-Mail) statt Schriftform in vielen Fällen Bloße Kapitalanlage ist kein zulässiger Förderzweck
Wen es betrifft
Wer in einer Genossenschaftswohnung wohnt und in die Insolvenz gerät, soll die Wohnung möglichst nicht durch Kündigung der Mitgliedschaft verlieren, weil der Schutz des Geschäftsguthabens auf einen höheren Betrag ausgeweitet wird. Gegen sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften wird vorgegangen, weil Anlegerinnen und Anleger dort ihr Geld verlieren können; die bloße Kapitalanlage ist ausdrücklich kein zulässiger Zweck einer Genossenschaft.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab Der Text nennt kein konkretes Datum; Teile treten zum 1. Januar des ersten Jahres nach Inkrafttreten in Kraft..
- Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.