Ab 2027 neue Zulage je eingezahltem Euro statt Riester-Förderung
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist neu geregelt. Weitere Gesetze betreffen Steuerhilfe für Anleger, den Datenaustausch über Kryptowerte und Regeln für Genossenschaften.
Neue Förderung für die Altersvorsorge
Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen und in Kraft. Die neue Förderung gilt ab 1. Januar 2027. Statt Riester gibt es dann Depots ohne Garantie. Ein Depot ist ein Konto für Wertpapiere. Die Zulage richtet sich direkt nach dem eingezahlten Betrag. Für die ersten 360 € gibt es 50 Cent je Euro. Danach gibt es 25 Cent je Euro bis 1.800 €.
Kinderzulage und Standardprodukt
Für Kinder gibt es 1 € je eingezahltem Euro. Die Kinderzulage beträgt höchstens 300 € pro Kind. Wer 25 Euro im Monat einzahlt, erhält 300 Euro pro Kind. Dazu kommen 150 Euro Grundzulage. Außerdem gibt es ein günstiges Standardprodukt. Seine Kosten dürfen höchstens 1 % pro Jahr betragen statt 1,5 %. Neu förderberechtigt sind rund 4 Mio. Selbstständige und Freiberufler.
Was für alte Verträge gilt
Bestehende Riester-Verträge laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Wer wechseln will, erklärt das gegenüber dem Anbieter. Beim neuen Altersvorsorgedepot entfällt die Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Weitere Teile der Reform gelten ab 1. Januar 2028. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür. Die Linke stimmte dagegen. AfD und Grüne enthielten sich.
Hilfe bei ausländischer Steuer
Ein weiteres Gesetz ist ebenfalls in Kraft. Es gilt grundsätzlich ab 1. September 2026. Anleger können nun ihre Bank mit einem Antrag beauftragen. Es geht um die Ansässigkeitsbescheinigung. Sie ist nötig, um ausländische Quellensteuer anzurechnen. Das spart rund 6 Minuten und 1,20 Euro Porto pro Fall. Außerdem dürfen Lohnsteuerhilfevereine Mitglieder mit höheren Nebeneinkünften beraten. Die bisherige Grenze von 18.000 Euro entfällt.
Weitere Steueränderungen
Die frühere Grenze von 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung fällt ebenfalls weg. Der Mindest-Hebesatz der Gewerbesteuer steigt ab 2027 von 200 auf 280 Prozent. Der Hebesatz bestimmt mit, wie hoch die Steuer ausfällt. Hochschulen dürfen kostenlose Steuerhilfe anbieten. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD und Grüne dafür. Die AfD stimmte dagegen. Die Linke enthielt sich.
Datenaustausch über Kryptowerte
Zwei internationale Vereinbarungen liegen noch im Ausschuss. Steuerbehörden sollen danach automatisch Daten über Kryptowerte austauschen. Ein Abkommen betrifft Geschäfte mit Kryptowerten. Deutschland und 26 weitere Staaten haben es am 26.11.2024 unterzeichnet. Das zweite erweitert den bestehenden Austausch von Kontodaten auf Kryptowerte. Die Daten gehen nur an Steuerbehörden und werden nicht veröffentlicht. Ziel ist es, Steuerhinterziehung aufzudecken.
Genossenschaften sollen digitaler werden
Für Genossenschaften gibt es bisher nur einen Entwurf. Sitzungen und Abstimmungen sollen online möglich sein. Mitteilungen sollen oft per E-Mail statt per Brief gehen dürfen. Die Eintragung ins Register soll in der Regel binnen 20 Werktagen erfolgen. Die bloße Kapitalanlage soll kein zulässiger Zweck einer Genossenschaft sein. Dort können Anleger ihr Geld verlieren.