Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen
Mehrere Gesetze ändern Steuern und Abgaben. Beschlossen sind Reformen zu Altersvorsorge, Krankenversicherung und Steuerhilfe. Weitere Entwürfe sollen Freibeträge, Kindergeld und Steuersätze ändern.
Geplante Steuerreform
Nach einem Gesetzentwurf soll der Grundfreibetrag 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro steigen. Bis zu dieser Grenze bleibt Einkommen steuerfrei. 2028 soll der Freibetrag 12.900 Euro betragen. Der Steuertarif soll bis 70.600 Euro angepasst werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Handwerkerleistungen sollen nur noch zu 15 statt 20 Prozent absetzbar sein. Der Höchstbetrag soll von 1.200 auf 900 Euro sinken.
Mehr Abgaben bei hohen Einkommen
Hohe Einkommen sollen nach dem Entwurf mehr Steuern zahlen. Der Satz von 45 Prozent soll schon ab 250.000 statt 277.826 Euro greifen. Ab 280.000 Euro soll zusätzlich ein Satz von 47 Prozent gelten. Bereits in Kraft ist eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge berechnet. Mitglieder mit hohen Einkommen zahlen dadurch mehr.
Kindergeld und Kinderfreibeträge
Die geplante Steuerreform betrifft auch Familien. Das Kindergeld soll 2027 von 259 auf 267 Euro im Monat steigen. Ab 2028 sollen es 272 Euro sein. Auch die Kinderfreibeträge sollen steigen. Ein zweiter Entwurf, das Jahressteuergesetz, betrifft ebenfalls Kinder. Kinderfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum sollen nicht mehr gekürzt werden.
Höhere Zinsen beim Finanzamt
Das Jahressteuergesetz soll auch die Zinsen im Steuerrecht ändern. Ab 2027 sollen Nachzahlungen und Erstattungen mit 0,3 Prozent pro Monat verzinst werden. Bisher sind es 0,15 Prozent. Wer nachzahlt, zahlt dann mehr Zinsen. Wer eine Erstattung bekommt, erhält mehr Zinsen. Steuerbescheide sollen außerdem elektronisch bekanntgegeben werden können. Laut Entwurf sinkt der Aufwand für Bürger um 117.133 Stunden pro Jahr.
Automatischer Ausgleich der Inflation
Ein weiterer Entwurf liegt derzeit im Ausschuss. Freibeträge, Pauschbeträge und Tarifgrenzen sollen dann jedes Jahr automatisch mit der Inflation steigen. Der Bundestag müsste dafür nicht jedes Mal ein Gesetz beschließen. Grundlage soll die Preisprognose der Bundesregierung aus dem Herbst sein. Fehler der Prognose sollen im Folgejahr ausgeglichen werden. Steigt ein Einkommen nur mit der Inflation, soll die durchschnittliche Steuerbelastung gleich bleiben.
Neue Förderung für Altersvorsorge
Bereits in Kraft ist die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Statt Riester gibt es Depots ohne Garantie und ein günstiges Standardprodukt. Dessen Kosten dürfen höchstens 1 Prozent pro Jahr betragen. Ab 2027 gibt es 50 Cent Zulage je Euro für die ersten 360 Euro. Danach sind es 25 Cent bis 1.800 Euro. Wer wenig spart, erhält so eine höhere Förderquote. Auch Selbstständige können die Förderung nutzen.
Steuerhilfe ohne Einkommensgrenze
Ebenfalls in Kraft ist eine Änderung im Steuerberatungsrecht. Lohnsteuerhilfevereine helfen Mitgliedern bei der Einkommensteuer. Sie dürfen nun auch Mitglieder mit höheren Nebeneinkünften beraten. Die Grenze von 18.000 Euro fällt weg, bei Zusammenveranlagung von 36.000 Euro. Die Vereine verlangen einen Mitgliedsbeitrag, im Beispiel 229 Euro im Jahr. Hochschulen dürfen kostenlose Steuerhilfe anbieten. Der Mindest-Hebesatz der Gewerbesteuer steigt 2027 von 200 auf 280 Prozent.