Kassenpatienten zahlen mehr zu, Zuschüsse für Zahnersatz sinken
Ein neues Gesetz soll die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen stabil halten. Es ist in Kraft. Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsberufe tragen dafür mehr Kosten.
Stand 6. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitHöhere Zuzahlungen
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen höhere Zuzahlungen. Das sind Eigenanteile, die Versicherte selbst tragen. Die Beträge waren über 20 Jahre unverändert. Künftig werden sie jedes Jahr angepasst. Die Obergrenze bleibt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen. Für chronisch Kranke liegt sie bei 1 Prozent. Ziel ist ein stabiler Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ab 2027.
Zahnersatz und Ehepartner
Die Kassen zahlen weniger für Zahnersatz. Die festen Zuschüsse sinken auf das Niveau bis 2020. Für Härtefälle bleibt der Zuschuss bei 100 Prozent. Wer Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist einen Zuschlag. Er beträgt 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinder bleiben weiter ohne eigenen Beitrag mitversichert.
Arbeitgeber und Gutverdiener
Für Minijobber zahlen Arbeitgeber künftig mehr. Ihr Beitrag steigt auf 14,6 Prozent plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Arbeitgebern entstehen 2027 Mehrkosten von rund 3,1 Milliarden Euro. Für hohe Einkommen steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze fallen Beiträge an.
Ab wann es gilt
Das Gesetz ist beschlossen und in Kraft. Der letzte Schritt war am 10. Juli 2026. Grundsätzlich gilt es seit dem Tag nach der Verkündung. Wesentliche Teile gelten ab 1. Januar 2027. Weitere Teile folgen ab 1. Januar 2028. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür. AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen.
Was sonst noch drinsteht
Vergütungen von Ärzten, Kliniken und Herstellern dürfen höchstens wie die Grundlohnrate steigen. Tariflohnsteigerungen im Krankenhaus darüber werden nur zur Hälfte refinanziert. Die private Krankenversicherung spart 2027 rund 300 Millionen Euro. Vor bestimmten Eingriffen brauchen Versicherte eine ärztliche Zweitmeinung. Ohne sie zahlen sie die Kosten selbst. Ohne das Gesetz hätten Mitglieder höhere Zusatzbeiträge mittragen müssen.
- Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke