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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

KrankenversicherungKI

Patientenakte-App soll zu Ersteinschätzung und Terminbuchung führen

Ein Gesetzentwurf sieht vor, Gesundheitsdaten digital stärker zu nutzen. Betroffen sind Versicherte, Praxen, Kliniken und Apotheken, etwa bei Terminen, Überweisungen und der Patientenakte.

Stand 6. Oktober 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Termin per App

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eine digitale Akte für Gesundheitsdaten. Ihre App soll künftig mehr können. Gesetzlich Versicherte sollen darüber zu einer Ersteinschätzung gelangen. Diese Einschätzung soll nach einem festen Standard ablaufen. Danach sollen sie digital einen Termin buchen können. Auch Überweisungen sollen künftig elektronisch ausgestellt werden. Das Papier soll dann wegfallen.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Widerspruch und Vertretung

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten widersprechen können. Gemeint ist die Nutzung für Forschung und andere Zwecke. Dafür soll ein neues Register entstehen. Es soll ab etwa 2029 arbeiten. Krankenversicherte sollen außerdem Vertretungen für ihre Patientenakte festlegen können. Das soll über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse gehen. Dort sollen sie Vertretungen auch ändern und löschen können.

Praxen, Kliniken, Apotheken

Für Beschäftigte in Gesundheit und Pflege kommen neue Pflichten. Sie sollen Patientendaten in einem austauschbaren Format bereithalten. Für die Kommunikation sollen sie den Dienst KIM nutzen. Insgesamt sollen Praxen und Kliniken rund 445 Millionen Euro Aufwand im Jahr sparen. Apotheken sollen mehr Zugriff auf die Patientenakte erhalten. So sollen sie die Sicherheit von Arzneimitteltherapien prüfen können.

Stand des Verfahrens

Das Gesetz ist bisher ein Entwurf. Der letzte Schritt war am 30. September 2026. Der größte Teil soll am Tag nach der Verkündung gelten. Das ist die offizielle Veröffentlichung. Weitere Teile sollen am 26. März 2029, am 1. Januar 2030 und am 26. März 2031 folgen. Eine Regelung soll rückwirkend ab 26. März 2024 gelten.

Was sonst noch drinsteht

Ab 2029 sollen Gesundheitsdaten über MyHealth@EU ausgetauscht werden. Das ist ein Datenaustausch innerhalb der EU. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen eine Digitalberatung anbieten. Das sind die Zusammenschlüsse der Kassenärzte. Die Beratung soll auch die Cybersicherheit umfassen. Außerdem sollen Daten nach Geschlecht unterschieden werden. So sollen die Bedarfe von Frauen in Forschung und Entwicklung besser berücksichtigt werden.

Das Gesetz
  • Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
    Stand
    EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Dafür dürften
    CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
QuellenMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 6. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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