Aufenthaltstitel verlängern ohne Gang zur Ausländerbehörde
Der Bundestag hat neue Regeln zu Aufenthaltstiteln, Heilberufen, Flugreisen und Vaterschaft beschlossen. Zwei weitere Vorhaben sind noch Entwürfe. Sie betreffen Ausweisungen und künstliche Intelligenz in Behörden.
Menschen aus Staaten außerhalb der EU brauchen einen Aufenthaltstitel. Das ist die Erlaubnis, in Deutschland zu leben. Ist der Titel befristet, entfällt für die Verlängerung der Gang zur Behörde. Das gilt auch, wenn der Titel neu ausgestellt wird. Je Fall sparen sie rund 30 Minuten und 7,10 Euro. Das betrifft rund 2,5 Millionen Fälle pro Jahr. Den Starttermin gibt das Justizministerium im Bundesgesetzblatt bekannt.
Daten zentral gespeichert
Möglich wird das durch gespeicherte Daten. Ausländerbehörden dürfen Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift speichern: bei Erwachsenen sieben, bei Kindern fünf Jahre. Unterlagen zur Identität liegen künftig zentral im Ausländerzentralregister. Wer sich einbürgern lässt, kann sie nachnutzen und spart rund 145 Minuten. Bei Geflüchteten speichert das Register auch Kürzungen von Leistungen. Holen sie eine Mitwirkung nach, kann die Kürzung schneller enden. Mitteilungen von Gerichten laufen künftig automatisch über das Register statt per Post.
Heilberufe
Auch für Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen gibt es neue Regeln. Das gilt für alle mit einem Abschluss aus einem Nicht-EU-Staat. Sie können direkt zur Kenntnisprüfung gehen. Ihre Unterlagen müssen vorher nicht mehr auf Gleichwertigkeit geprüft werden. Das spart rund 3.000 Euro für Übersetzungen und Beglaubigungen. Möglich ist auch ein Anpassungslehrgang. Zudem gibt es eine teilweise Berufserlaubnis. Die Regeln gelten seit dem 1. Oktober 2026.
Am Flughafen
Am Flughafen ist eine digitale Abfertigung möglich. Fluggesellschaften dürfen dafür den Chip im Pass oder Personalausweis auslesen. Die Teilnahme ist freiwillig. Die übliche Abfertigung mit Bordkarte bleibt. Das Angebot gilt auch für EU-Bürger ohne deutschen Pass. Menschen aus Drittstaaten können es nutzen, wenn ihr Pass einen Chip hat. Je Fluggast spart das rund eine Minute.
Vaterschaft
Neue Regeln gelten für Väter mit deutschem Pass oder festem Aufenthaltsrecht. Erkennen sie das Kind einer Mutter mit unsicherem Aufenthalt an, muss die Ausländerbehörde zustimmen. Sonst trägt das Standesamt den Vater nicht ein. Ein Gentest zur leiblichen Vaterschaft ersetzt die Zustimmung. Die Behörde hat vier Monate, sonst gilt die Zustimmung. Zudem gelten neue europäische Asylvorgaben auch für Verfahren, die vor dem 12. Juni 2026 begannen.
Geplant: Ausweisung per Urteil
Noch ein Entwurf ist ein Plan für Strafgerichte. Sie sollen im Urteil die Aufenthaltserlaubnis entziehen können. Außerdem sollen sie die Ausweisung anordnen können. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht soll dagegen nicht möglich sein. Eine Ausnahme ist vorgesehen: wenn die Tat keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zeigt. Bei Messerangriffen soll leichter Untersuchungshaft verhängt werden können.
Geplant: KI in Behörden
Ebenfalls ein Entwurf ist ein Plan zu künstlicher Intelligenz, kurz KI. Er betrifft Asyl-, Visum- und Aufenthaltsverfahren. Behörden sollen Daten von Antragstellern nutzen dürfen, um KI-Systeme zu entwickeln. Verfahren sollen automatisiert ausgewertet werden. Bei begründeten Zweifeln sollen Angaben mit öffentlichen Internetdaten abgeglichen werden. Entscheiden sollen weiter Mitarbeitende. Das Gesetz soll mindestens alle fünf Jahre überprüft werden.