Rechtsgrundlage für KI in Asyl-, Visum- und Aufenthaltsverfahren
Behörden der Migrations-, Visum- und Asylverwaltung dürfen künftig Daten von Antragstellern nutzen, um KI-Systeme zu entwickeln, Verfahren auszuwerten und bei begründeten Zweifeln Angaben automatisiert mit öffentlichen Internetdaten abzugleichen. Entscheiden müssen weiter Mitarbeitende.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Rechtsgrundlage für KI in Asyl-, Visum- und Aufenthaltsverfahren Automatisierter Abgleich mit Internetdaten nur bei begründeten Zweifeln Entscheidung bleibt bei den Sachbearbeitenden Verfahrensmonitoring soll Abläufe und Entscheidungsmuster auswerten Evaluierung mindestens alle fünf Jahre, keine Befristung
Wen es betrifft
Ihre Daten dürfen zur Entwicklung von KI-Systemen und zur Auswertung von Verfahren genutzt werden; bei begründeten Zweifeln an Angaben können diese automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgeglichen werden, die Entscheidung treffen weiter Mitarbeitende. Ihre Verfahren werden automatisiert beobachtet und ausgewertet, um Abläufe zu beschleunigen; Angaben können bei Zweifeln mit öffentlichen Internetdaten verglichen werden.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KI-Migrationsverwaltungsgesetz - KIMVG)
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.