Direkte Kenntnisprüfung statt Unterlagenprüfung für Drittstaats-Abschlüsse
Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen mit Ausbildung aus einem Nicht-EU-Staat können künftig direkt zur Kenntnisprüfung gehen, statt zuerst ihre Unterlagen auf Gleichwertigkeit prüfen zu lassen. Das spart ihnen rund 3.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Direkte Kenntnisprüfung statt Unterlagenprüfung für Drittstaats-Abschlüsse Ersparnis rund 3.000 € pro antragstellender Person Teilweiser Berufszugang (partielle Erlaubnis) wird möglich
Wen es betrifft
Sie können direkt zur Kenntnisprüfung gehen und müssen dafür keine übersetzten und beglaubigten Ausbildungsunterlagen mehr einreichen; das spart rund 3.000 Euro und etwa zwei Stunden Aufwand. Rund 382 Personen pro Jahr gehen künftig direkt in die Kenntnisprüfung und sparen sich die Zusammenstellung, Übersetzung und Beglaubigung der Unterlagen. Rund 286 Personen pro Jahr können direkt in die Kenntnisprüfung gehen; der Sachaufwand für sie sinkt insgesamt um rund 858.000 Euro pro Jahr.
Wie weit es ist
Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab 1. Oktober 2026; einzelne Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke