Bundesmittel: 96,033 → 101 Mio. € ab 2027
Der Bund zahlt der Stiftung „Mutter und Kind“ ab 2027 jährlich 101 Millionen Euro statt bisher 96 Millionen, ab 2032 dann 105 Millionen. Damit sollen schwangere Frauen in finanzieller Not höhere Hilfen bekommen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Bundesmittel: 96,033 → 101 Mio. € ab 2027 Zweite Stufe: 105 Mio. € ab 2032 Hilfen für schwangere Frauen in finanzieller Notlage Stiftungsvermögen wird als Verbrauchsvermögen aufgelöst Antragsverfahren bleibt unverändert
Wen es betrifft
Sie können höhere Hilfeleistungen aus der Stiftung erhalten, weil mehr Geld zur Verfügung steht. Am Antragsverfahren ändert sich nichts; ein Mehraufwand wird nicht erwartet.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab 1. Januar 2027, zweite Erhöhung ab dem Haushaltsjahr 2032.
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" (5. MuKStiftÄndG)
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.