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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Alter und LebenslageKI

Bundesmittel: 96,033 → 101 Mio. € ab 2027

Der Bund zahlt der Stiftung „Mutter und Kind“ ab 2027 jährlich 101 Millionen Euro statt bisher 96 Millionen, ab 2032 dann 105 Millionen. Damit sollen schwangere Frauen in finanzieller Not höhere Hilfen bekommen.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Bundesmittel: 96,033 → 101 Mio. € ab 2027 Zweite Stufe: 105 Mio. € ab 2032 Hilfen für schwangere Frauen in finanzieller Notlage Stiftungsvermögen wird als Verbrauchsvermögen aufgelöst Antragsverfahren bleibt unverändert

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wen es betrifft

Sie können höhere Hilfeleistungen aus der Stiftung erhalten, weil mehr Geld zur Verfügung steht. Am Antragsverfahren ändert sich nichts; ein Mehraufwand wird nicht erwartet.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wie weit es ist

Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab 1. Januar 2027, zweite Erhöhung ab dem Haushaltsjahr 2032.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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ArbeitKI

Zinsen auf Steuernachzahlungen: 0,15 % → 0,3 % pro Monat ab 2027

Das Steuerrecht wird in vielen Einzelpunkten geändert: Kinderfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU oder im EWR werden nicht mehr gekürzt, die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen steigen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. 2 weitere Gesetze ändern dieselbe Regelung.

KrankenversicherungKI

ePA-App führt zu Ersteinschätzung und digitaler Terminbuchung

Gesundheitsdaten werden digital stärker genutzt: Versicherte gelangen über die ePA-App zu Ersteinschätzung und Terminbuchung, Überweisungen werden elektronisch, Apotheken erhalten mehr Zugriff auf die Patientenakte. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.