Bundestag stimmt Kindergeld ohne Antrag nach der Geburt zu
Sechs Vorhaben betreffen Familien, Frauen und junge Menschen. Der Bundestag hat eines davon bereits beschlossen. Die übrigen sind noch Entwürfe.
Eltern sollen Kindergeld nach einer Geburt künftig ohne Antrag bekommen. Die Familienkasse zahlt es dann automatisch aus. Voraussetzung: Sie kennt alle nötigen Daten und die Kontoverbindung. Der Bundestag hat zugestimmt, jetzt entscheidet der Bundesrat. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD und Grüne dafür. AfD und Die Linke enthielten sich. Start soll der 1. Januar 2027 sein. Zunächst gilt das ab dem zweiten Kind, später auch für Erstgeborene.
Weniger Papierkram für Frauen
Laut Gesetz spart der Wegfall des Antrags rund 40 Minuten. Auch das Porto entfällt. Bisher erledigten Frauen knapp 75 Prozent dieser Bürokratie. Sie werden deshalb vor allem entlastet. Die Familienkasse wählt vorerst selbst aus, welcher Elternteil das Geld erhält. Eltern können das ändern lassen.
Mehr Geld für Schwangere in Not
Schwangere Frauen in finanzieller Not sollen höhere Hilfen bekommen können. Dafür soll der Bund der Stiftung „Mutter und Kind“ mehr Geld geben. Bisher zahlt er jährlich 96,033 Millionen Euro. Ab 2027 sind 101 Millionen Euro geplant. Ab 2032 sollen es 105 Millionen Euro sein. Das Stiftungsvermögen soll aufgelöst und verbraucht werden. Der Antrag auf Hilfe bleibt wie bisher. Das Vorhaben ist ein Entwurf.
Gesundheitsdaten
Auch ein Entwurf zu Gesundheitsdaten betrifft Frauen. Nach Geschlecht unterschiedene Daten sollen ihre gesundheitlichen Bedarfe sichtbarer machen. Forschung und Entwicklung sollen diese so besser berücksichtigen. Die App zur elektronischen Patientenakte, kurz ePA, soll zu Ersteinschätzung und Terminbuchung führen. Überweisungen sollen elektronisch werden. Apotheken sollen mehr Zugriff auf die Akte erhalten. Gegen die Nutzung für Forschung soll Widerspruch möglich sein. Ein neues Register dafür soll etwa ab 2029 arbeiten.
Mehr Förderung für Meisterkurse
Wer eine Aufstiegsfortbildung macht, etwa einen Meisterkurs, soll mehr Förderung bekommen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bis zu 18.000 statt 15.000 Euro geplant. Für das Meisterstück sollen es bis zu 4.000 statt 2.000 Euro sein. Bei bestandener Prüfung sollen 60 statt 50 Prozent des Darlehens erlassen werden. Alleinerziehende sollen je Kind 160 statt 150 Euro monatlich für Betreuung erhalten. Start soll der 1. August 2027 sein.
Frühstartrente
Für Kinder ist zudem eine Frühstartrente geplant. Der Staat soll für Kinder von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 Euro anlegen. Das Geld soll in ein Depot zur Altersvorsorge fließen. Ohne Vertrag der Eltern soll es zunächst gemeinsam angelegt werden. Nach dem 18. Geburtstag können junge Menschen das Geld auf ein eigenes Depot übertragen lassen. Auszahlung soll frühestens ab 65 Jahren sein. Der Entwurf liegt im Ausschuss.
Kinder- und Jugendhilfe
Ein weiterer Entwurf soll die Kinder- und Jugendhilfe neu ordnen. 14- und 15-Jährige sollen keinen Alkohol mehr kaufen oder trinken dürfen. Das soll auch in Begleitung der Eltern gelten. Angebote wie ein Kita-Platz sollen Vorrang vor einzelner Erziehungshilfe haben. Vor einer stationären Erziehungshilfe soll eine Prüfung stattfinden. Dabei geht es um begleitete Wohnformen der Jugendsozialarbeit. Den Verfahrenslotsen für Kinder mit Behinderung soll es dauerhaft geben.