Zum Inhalt
Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

ArbeitKI

Höhe der Ausbildungsabgabe: künftig per Verordnung des Verkehrsministeriums

Das Verkehrsministerium legt künftig selbst per Verordnung fest, wie hoch die Ausbildungsabgabe ist, die junge Seelotsinnen und Seelotsen von ihrem Lotsgeld abgeben müssen. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber künftig ein Führungszeugnis vorlegen.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Höhe der Ausbildungsabgabe: künftig per Verordnung des Verkehrsministeriums Bewerber: Führungszeugnis nötig, Gebühr 13 €, rund 50 Bewerber im Jahr Eignung: künftig ausdrücklich körperliche und geistige Eignung Lotsenbrüderschaften müssen Versorgung bei Schwangerschaft sicherstellen

Vom Bundestag beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance sehr hoch

Wen es betrifft

Regeln, die bisher nur für fertige Seelotsinnen und Seelotsen galten, gelten künftig auch für sie. Verfahren und Höhe der Abgabe, die vom Lotsgeld einbehalten wird, legt künftig das Bundesministerium für Verkehr selbst fest statt die Brüderschaften. Die Lotsenbrüderschaften müssen künftig für eine ausreichende Versorgung im Fall einer Schwangerschaft sorgen.

Vom Bundestag beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance sehr hoch

Wie weit es ist

Der Bundestag hat zugestimmt, jetzt ist der Bundesrat am Zug. Gelten soll es ab Eine Regelung am Tag nach der Verkündung, die übrigen Teile einen Monat nach der Verkündung; eine Änderung am 1. Januar 2027.

Vom Bundestag beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance sehr hoch
Das Gesetz
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
    Stand
    Vom Bundestag beschlossenJetzt ist der Bundesrat am Zug.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Ausschuss
    dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke
    Chance
    sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

Weiterlesen

ArbeitKI

Zinsen auf Steuernachzahlungen: 0,15 % → 0,3 % pro Monat ab 2027

Das Steuerrecht wird in vielen Einzelpunkten geändert: Kinderfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU oder im EWR werden nicht mehr gekürzt, die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen steigen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. 2 weitere Gesetze ändern dieselbe Regelung.

ArbeitKI

Ziel: Zusatzbeitrag ab 2027 stabil bei 2,9 Prozent

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen künftig mehr: Zuzahlungen steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sinken, und wer den Ehepartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist 2,5 Prozent Zuschlag. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.