Höhe der Ausbildungsabgabe: künftig per Verordnung des Verkehrsministeriums
Das Verkehrsministerium legt künftig selbst per Verordnung fest, wie hoch die Ausbildungsabgabe ist, die junge Seelotsinnen und Seelotsen von ihrem Lotsgeld abgeben müssen. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber künftig ein Führungszeugnis vorlegen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Höhe der Ausbildungsabgabe: künftig per Verordnung des Verkehrsministeriums Bewerber: Führungszeugnis nötig, Gebühr 13 €, rund 50 Bewerber im Jahr Eignung: künftig ausdrücklich körperliche und geistige Eignung Lotsenbrüderschaften müssen Versorgung bei Schwangerschaft sicherstellen
Wen es betrifft
Regeln, die bisher nur für fertige Seelotsinnen und Seelotsen galten, gelten künftig auch für sie. Verfahren und Höhe der Abgabe, die vom Lotsgeld einbehalten wird, legt künftig das Bundesministerium für Verkehr selbst fest statt die Brüderschaften. Die Lotsenbrüderschaften müssen künftig für eine ausreichende Versorgung im Fall einer Schwangerschaft sorgen.
Wie weit es ist
Der Bundestag hat zugestimmt, jetzt ist der Bundesrat am Zug. Gelten soll es ab Eine Regelung am Tag nach der Verkündung, die übrigen Teile einen Monat nach der Verkündung; eine Änderung am 1. Januar 2027.
- Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
- Stand
- Vom Bundestag beschlossenJetzt ist der Bundesrat am Zug.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.