Wohnzuschlag auswärts: 380 → 440 € ab 1. April 2027
BAföG steigt: Ab April 2027 gibt es für auswärts wohnende Studierende 440 statt 380 Euro Wohnzuschlag, bis 2029 steigt der Höchstsatz stufenweise auf 563 Euro Grundbedarf. Anträge laufen künftig nur noch online über „BAföG Digital“.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Wohnzuschlag auswärts: 380 → 440 € ab 1. April 2027 Grundbedarf Studierende: 475 → 563 € bis 1. April 2029 Freibeträge ab Wintersemester 2028/29 jährlich +1,5 % Antrag nur noch digital über „BAföG Digital“ (außer Härtefälle) Leistungsnachweis ab 5. Fachsemester entfällt
Wen es betrifft
Der Wohnzuschlag steigt ab 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro im Monat, der Grundbedarf bis 1. April 2029 in zwei Schritten von 475 auf 563 Euro. Der Grundbedarf steigt von 475 auf 563 Euro, dafür fällt die Wohnpauschale von 59 Euro bis 2029 auf 0 Euro weg. Die Bedarfssätze steigen proportional mit, bei auswärtiger Unterbringung etwa von 666 auf 782 Euro im Monat.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab 1. April 2027; weitere Stufen am 1. August 2027 und am 1. April 2029.
- Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG)
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.