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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

SozialleistungenKI

Wohnzuschlag auswärts: 380 → 440 € ab 1. April 2027

BAföG steigt: Ab April 2027 gibt es für auswärts wohnende Studierende 440 statt 380 Euro Wohnzuschlag, bis 2029 steigt der Höchstsatz stufenweise auf 563 Euro Grundbedarf. Anträge laufen künftig nur noch online über „BAföG Digital“.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Wohnzuschlag auswärts: 380 → 440 € ab 1. April 2027 Grundbedarf Studierende: 475 → 563 € bis 1. April 2029 Freibeträge ab Wintersemester 2028/29 jährlich +1,5 % Antrag nur noch digital über „BAföG Digital“ (außer Härtefälle) Leistungsnachweis ab 5. Fachsemester entfällt

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wen es betrifft

Der Wohnzuschlag steigt ab 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro im Monat, der Grundbedarf bis 1. April 2029 in zwei Schritten von 475 auf 563 Euro. Der Grundbedarf steigt von 475 auf 563 Euro, dafür fällt die Wohnpauschale von 59 Euro bis 2029 auf 0 Euro weg. Die Bedarfssätze steigen proportional mit, bei auswärtiger Unterbringung etwa von 666 auf 782 Euro im Monat.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wie weit es ist

Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab 1. April 2027; weitere Stufen am 1. August 2027 und am 1. April 2029.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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