Landwirte sollen bei Umweltauflagen weniger kontrolliert werden
Mehrere Gesetzentwürfe betreffen Landwirtschaft, Gesundheitsberufe und den öffentlichen Dienst. Es geht um weniger Kontrollen und Meldepflichten, digitale Gesundheitsdaten, Notfallversorgung, Organspende und Interessenkonflikte.
Landwirtschaftsbetriebe sollen bei Agrar-Umweltauflagen entlastet werden. Das sieht ein Entwurf vor, der im Ausschuss liegt. Die Auflagen heißen GLÖZ-Standards. Bei zertifizierten Bio-Betrieben sollen die Standards GLÖZ 1 sowie 3 bis 7 automatisch als erfüllt gelten. Betriebe mit bis zu 30 Hektar sollen bei GLÖZ 7 nicht mehr kontrolliert oder sanktioniert werden. Betroffen wären rund 36.700 Bio-Betriebe und 138.000 Betriebe unter 30 Hektar. Diese Teile sollen rückwirkend ab 1. Januar 2026 gelten.
Der Entwurf enthält weitere Regeln. Bei Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen sollen Betriebe leichter von Auflagen befreit werden. Zugleich soll die Agrarförderbehörde Erkenntnisse weitergeben dürfen. Sie betreffen etwa Tierschutz, Umwelt- oder Futtermittelrecht. Empfänger wären die zuständigen Fachbehörden. Das soll jährlich rund 1500 Fälle betreffen. Außerdem soll genauer geregelt werden, wie Betriebe ihren Sammelantrag ändern oder zurücknehmen. Die Wirtschaft soll um 10.534 Euro pro Jahr entlastet werden.
Weniger Pflichten im Pflanzenschutz
Ein zweiter Entwurf soll Bürokratie abbauen. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, soll sich nur noch alle sechs statt alle drei Jahre fortbilden. Rund 78.000 Personen weniger müssten jährlich geschult werden. Der Anbau von Nutzhanf soll nicht mehr jährlich angezeigt werden müssen. Für Gesundheits- und Pflegeberufe sollen Anträge auf Berufsanerkennung schneller bearbeitet werden. Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelbetriebe sollen entfallen. Die Wirtschaft soll rund 12 Millionen Euro im Jahr sparen.
Digitale Daten im Gesundheitswesen
Auch im Gesundheitswesen sollen Daten stärker digital genutzt werden. Ein Entwurf sieht die elektronische Überweisung in der ambulanten Versorgung vor. Praxen und Kliniken sollen Patientendaten in einem austauschbaren Format vorhalten. Für die Kommunikation untereinander sollen sie KIM nutzen. Insgesamt sollen sie rund 445 Millionen Euro Aufwand im Jahr sparen. Apotheken sollen mehr Zugriff auf die elektronische Patientenakte erhalten. Kassenärztliche Vereinigungen sollen eine Digitalberatung anbieten.
Neue Notfallzentren an Kliniken
Die Notfallversorgung soll ebenfalls neu geregelt werden. Der Entwurf liegt im Ausschuss. An Krankenhäusern sollen gemeinsame Notfallzentren mit Notdienstpraxis entstehen. Diese Notdienstpraxen sollen samstags, sonntags und feiertags mindestens von 9 bis 21 Uhr öffnen. Dort sollen Beschäftigte in eng begrenzten Fällen Arzneimittel abgeben dürfen. Andere Praxen können sich als Kooperationspraxis anbinden lassen. Rund 33.000 Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen einen elektronischen Heilberufsausweis bekommen. Telemedizin soll das Personal entlasten.
Widerspruch bei der Organspende
Ein weiterer Entwurf im Ausschuss betrifft die Organspende. Künftig soll jeder Mensch nach dem Tod als Spender gelten. Das gilt nur, wenn er nicht widersprochen hat. Diese Widerspruchslösung soll 24 Monate nach Verkündung greifen. Vor einer Entnahme sollen Beschäftigte im Gesundheitswesen beim Register anfragen. Außerdem sollen sie die Angehörigen befragen. Weitere Nachforschungen sollen nicht nötig sein. Zudem sollen sie die Bevölkerung über die neue Rechtslage mit aufklären.
Neue Regeln für den Bundesdienst
Für den öffentlichen Dienst des Bundes ist eine neue Behörde geplant. Bisher ist das ein Entwurf. Die Bundesintegritätsbehörde soll unabhängig sein und Prüf- und Aufsichtsrechte erhalten. Beschäftigte in Leitungs- und Risikofunktionen sollen Interessenkonflikte anzeigen müssen. Diese Pflichten sollen nicht für alle Amtsträger gelten. Nach dem Ausscheiden soll eine neue Tätigkeit untersagt werden können. Möglich sind auch zeitliche Grenzen, Ausnahmen oder mildere Maßnahmen. Bei Verstößen sollen Bußgelder möglich sein.