Bio-Betriebe: Auflagen GLÖZ 1 und 3–7 gelten automatisch als erfüllt
Landwirtschaftsbetriebe werden bei Agrar-Umweltauflagen entlastet: Bei zertifizierten Bio-Betrieben gelten bestimmte Auflagen automatisch als erfüllt, Betriebe mit bis zu 30 Hektar werden bei einer Auflage nicht mehr kontrolliert oder sanktioniert.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Bio-Betriebe: Auflagen GLÖZ 1 und 3–7 gelten automatisch als erfüllt Betriebe bis 30 Hektar: keine Kontrolle/Sanktion bei GLÖZ 7 Rund 36.700 Bio-Betriebe und 138.000 Betriebe unter 30 ha betroffen Entlastung Wirtschaft: 10.534 € pro Jahr Rückwirkend ab 1. Januar 2026 (Teile), sonst Tag nach Verkündung
Wen es betrifft
Bei ihnen gelten die Auflagen der Standards GLÖZ 1 sowie 3 bis 7 automatisch als erfüllt; Anzeige- und Genehmigungspflichten sowie Kontrollen und Sanktionen entfallen insoweit. Sie werden bei der Einhaltung des Standards GLÖZ 7 nicht mehr kontrolliert oder sanktioniert; das spart je kontrolliertem Betrieb rund 7,65 Euro. Sie können leichter von Bewirtschaftungsauflagen der GLÖZ-Standards befreit werden, wenn Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge auftreten.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Teile (Bio-Vermutung, 30-Hektar-Ausnahme) rückwirkend ab 1. Januar 2026, im Übrigen am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.