Kassenpatienten zahlen höhere Zuzahlungen und mehr für Zahnersatz
Zwei Gesetze zur Krankenversicherung sind in Kraft, darunter die Beitragsreform der gesetzlichen Kassen. Vorhaben zu Notfällen, Patientenrechten, Gesundheitsdaten und Organspende sind noch Entwürfe.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen künftig mehr. Die Beitragsreform ist beschlossen und in Kraft. Wesentliche Teile gelten ab 1. Januar 2027. Die Zuzahlungen waren über 20 Jahre unverändert. Nun steigen sie und werden jährlich angepasst. Die Belastungsgrenze bleibt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen. Für chronisch Kranke liegt sie bei 1 Prozent. Die Kassenzuschüsse für Zahnersatz sinken auf das Niveau bis 2020. Für Härtefälle bleibt es bei 100 Prozent Festzuschuss.
Zuschlag für Mitversicherte
Wer den Ehepartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist 2,5 Prozent Zuschlag. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat. Bis zu dieser Einkommensgrenze werden Kassenbeiträge berechnet. Für Minijobs zahlen Arbeitgeber künftig 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Vor bestimmten Eingriffen muss eine zweite ärztliche Meinung vorliegen. Nur dann zahlt die Kasse. Ohne Zweitmeinung tragen Versicherte die Kosten selbst.
Auch Ärzte, Kliniken und Hersteller sind betroffen. Ihre Vergütungen werden gedeckelt, also begrenzt. Ziel ist ein stabiler Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ab 2027. Im Krankenhaus gelten künftig einheitliche Vergütungen. Das entlastet die private Krankenversicherung. Sie spart 2027 rund 300 Millionen Euro. Im Jahr 2030 sind es bis zu rund 900 Millionen Euro. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür. AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen.
Neue Regeln für Notfälle geplant
Ein Entwurf zur Notfallversorgung liegt im Ausschuss. Rettungseinsätze sollen eine Sachleistung der Krankenkasse werden. Die Kasse zahlt dann den Einsatz direkt. Das eigene Kostenrisiko von bis zu 2.000 Euro pro Einsatz soll entfallen. Anrufe sollen zwischen 112 und 116117 weitergegeben werden können. An Krankenhäusern sollen Notfallzentren mit Notdienstpraxis entstehen. Dort entscheidet eine Ersteinschätzung, ob Notaufnahme oder Praxis zuständig ist. Private Krankenversicherungen sollen jährlich 12 Millionen Euro beisteuern.
Mehr Rechte bei Behandlungsfehlern
Ebenfalls im Ausschuss liegt ein Entwurf zu Patientenrechten. Ärzte und Kliniken sollen erkennbare Behandlungsfehler unaufgefordert mitteilen. Patienten sollen die Namen der Behandelnden erfahren. Sie sollen unverzüglich alle Behandlungsunterlagen einsehen können. Vor Gericht soll der Nachweis eines Fehlers leichter werden. Krankenkassen sollen Versicherte verbindlich unterstützen, wenn sie Schadensersatz fordern. Jährlich sind mehr als 800.000 Menschen von vermeidbaren Behandlungsfehlern betroffen.
Digitale Patientenakte
Ein weiterer Entwurf betrifft Gesundheitsdaten. Die App der elektronischen Patientenakte soll zu einer Ersteinschätzung führen. Danach sollen Versicherte digital Termine buchen können. Überweisungen sollen elektronisch ausgestellt werden. Apotheken sollen mehr Zugriff auf die Patientenakte erhalten. Gegen die Nutzung der Daten für Forschung soll man widersprechen können. Dafür ist ein neues Register geplant, Betrieb ab etwa 2029.
Organspende und E-Scooter
Bei der Organspende ist eine Widerspruchsregelung geplant. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Wer nach dem Tod nicht spenden will, soll das zu Lebzeiten erklären müssen. Das gilt für Volljährige und soll ab 1. Januar 2030 greifen. Bereits in Kraft ist die neue Haftung bei E-Scooter-Unfällen. Halter haften auch ohne Verschulden. Personenschäden tragen dann die Haftpflichtversicherer statt der Krankenversicherungen.