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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

KrankenversicherungKI

Kassenpatienten zahlen höhere Zuzahlungen und mehr für Zahnersatz

Zwei Gesetze zur Krankenversicherung sind in Kraft, darunter die Beitragsreform der gesetzlichen Kassen. Vorhaben zu Notfällen, Patientenrechten, Gesundheitsdaten und Organspende sind noch Entwürfe.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen künftig mehr. Die Beitragsreform ist beschlossen und in Kraft. Wesentliche Teile gelten ab 1. Januar 2027. Die Zuzahlungen waren über 20 Jahre unverändert. Nun steigen sie und werden jährlich angepasst. Die Belastungsgrenze bleibt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen. Für chronisch Kranke liegt sie bei 1 Prozent. Die Kassenzuschüsse für Zahnersatz sinken auf das Niveau bis 2020. Für Härtefälle bleibt es bei 100 Prozent Festzuschuss.

Beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)

Zuschlag für Mitversicherte

Wer den Ehepartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist 2,5 Prozent Zuschlag. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat. Bis zu dieser Einkommensgrenze werden Kassenbeiträge berechnet. Für Minijobs zahlen Arbeitgeber künftig 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Vor bestimmten Eingriffen muss eine zweite ärztliche Meinung vorliegen. Nur dann zahlt die Kasse. Ohne Zweitmeinung tragen Versicherte die Kosten selbst.

Beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)

Auch Ärzte, Kliniken und Hersteller sind betroffen. Ihre Vergütungen werden gedeckelt, also begrenzt. Ziel ist ein stabiler Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ab 2027. Im Krankenhaus gelten künftig einheitliche Vergütungen. Das entlastet die private Krankenversicherung. Sie spart 2027 rund 300 Millionen Euro. Im Jahr 2030 sind es bis zu rund 900 Millionen Euro. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür. AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen.

Beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)

Neue Regeln für Notfälle geplant

Ein Entwurf zur Notfallversorgung liegt im Ausschuss. Rettungseinsätze sollen eine Sachleistung der Krankenkasse werden. Die Kasse zahlt dann den Einsatz direkt. Das eigene Kostenrisiko von bis zu 2.000 Euro pro Einsatz soll entfallen. Anrufe sollen zwischen 112 und 116117 weitergegeben werden können. An Krankenhäusern sollen Notfallzentren mit Notdienstpraxis entstehen. Dort entscheidet eine Ersteinschätzung, ob Notaufnahme oder Praxis zuständig ist. Private Krankenversicherungen sollen jährlich 12 Millionen Euro beisteuern.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Mehr Rechte bei Behandlungsfehlern

Ebenfalls im Ausschuss liegt ein Entwurf zu Patientenrechten. Ärzte und Kliniken sollen erkennbare Behandlungsfehler unaufgefordert mitteilen. Patienten sollen die Namen der Behandelnden erfahren. Sie sollen unverzüglich alle Behandlungsunterlagen einsehen können. Vor Gericht soll der Nachweis eines Fehlers leichter werden. Krankenkassen sollen Versicherte verbindlich unterstützen, wenn sie Schadensersatz fordern. Jährlich sind mehr als 800.000 Menschen von vermeidbaren Behandlungsfehlern betroffen.

Entwurfvon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN· Chance sehr gering

Digitale Patientenakte

Ein weiterer Entwurf betrifft Gesundheitsdaten. Die App der elektronischen Patientenakte soll zu einer Ersteinschätzung führen. Danach sollen Versicherte digital Termine buchen können. Überweisungen sollen elektronisch ausgestellt werden. Apotheken sollen mehr Zugriff auf die Patientenakte erhalten. Gegen die Nutzung der Daten für Forschung soll man widersprechen können. Dafür ist ein neues Register geplant, Betrieb ab etwa 2029.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Organspende und E-Scooter

Bei der Organspende ist eine Widerspruchsregelung geplant. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Wer nach dem Tod nicht spenden will, soll das zu Lebzeiten erklären müssen. Das gilt für Volljährige und soll ab 1. Januar 2030 greifen. Bereits in Kraft ist die neue Haftung bei E-Scooter-Unfällen. Halter haften auch ohne Verschulden. Personenschäden tragen dann die Haftpflichtversicherer statt der Krankenversicherungen.

Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer WiderspruchsregelungEntwurfvon Abgeordnete mehrerer Fraktionen (u. a. SPD und CDU/CSU)· Chance offenGesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im StraßenverkehrBeschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
Die Gesetze in diesem Artikel
  • Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    Stand
    BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Ausschuss
    dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
  • Gesetz zur Änderung des Patientenrechtegesetzes
    Stand
    EntwurfWird im Ausschuss beraten.
    Eingebracht
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Dafür dürften
    Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
  • Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
    Stand
    EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Dafür dürften
    CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
  • Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
    Stand
    EntwurfWird im Ausschuss beraten.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Dafür dürften
    CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
    Stand
    EntwurfWird im Ausschuss beraten.
    Eingebracht
    Abgeordnete mehrerer Fraktionen (u. a. SPD und CDU/CSU)
    Chance
    offenGruppenantrag von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg; abgestimmt wird ohne Fraktionsvorgabe, deshalb lässt sich die Mehrheit (316 Stimmen, wenn alle anwesend sind) nicht aus den Sitzen ablesen.
  • Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
    Stand
    BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Ausschuss
    dafür: CDU/CSU, SPD, Linke · dagegen: AfD · Enthaltung: Grüne
Stand und Einreicher stammen aus dem DIP, das Ausschussvotum aus dem Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft). Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 4. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.