Organspende: Zustimmung nötig → Widerspruch nötig
Künftig gilt jeder Mensch nach dem Tod als Organ- und Gewebespender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.
ca. 1 Min. Lesezeit · 2 GesetzeOrganspende: Zustimmung nötig → Widerspruch nötig
Künftig gilt jeder Mensch nach dem Tod als Organ- und Gewebespender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Wer nicht spenden will, kann den Widerspruch in ein Register eintragen lassen – digital oder per Post. Angehörige entscheiden nicht mehr selbst. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Aufklärungs- und Informationsregeln am Tag nach der Verkündung; die Widerspruchslösung selbst am ersten Tag des 24. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats.
Organspende: Zustimmung → Widerspruch nötig, wenn man nicht spenden will
Künftig kann jede volljährige Person nach dem Tod Organe oder Gewebe gespendet bekommen, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wer nicht spenden will, muss das erklären – zum Beispiel im Organspende-Register. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab 1. Januar 2030; die Artikel 2 und 4 (unter anderem Aufklärung) bereits am 1. November 2028.
- ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
- Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Abgeordnete mehrerer Fraktionen (u. a. SPD und CDU/CSU)
- Chance
- offenGruppenantrag von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg; abgestimmt wird ohne Fraktionsvorgabe, deshalb lässt sich die Mehrheit (316 Stimmen, wenn alle anwesend sind) nicht aus den Sitzen ablesen.