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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Organspende: Zustimmung nötig → Widerspruch nötig

Künftig gilt jeder Mensch nach dem Tod als Organ- und Gewebespender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.

ca. 1 Min. Lesezeit · 2 Gesetze
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Organspende: Zustimmung nötig → Widerspruch nötig

Künftig gilt jeder Mensch nach dem Tod als Organ- und Gewebespender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Wer nicht spenden will, kann den Widerspruch in ein Register eintragen lassen – digital oder per Post. Angehörige entscheiden nicht mehr selbst. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Aufklärungs- und Informationsregeln am Tag nach der Verkündung; die Widerspruchslösung selbst am ersten Tag des 24. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats.

Entwurfvon Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen· Chance gering

Organspende: Zustimmung → Widerspruch nötig, wenn man nicht spenden will

Künftig kann jede volljährige Person nach dem Tod Organe oder Gewebe gespendet bekommen, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wer nicht spenden will, muss das erklären – zum Beispiel im Organspende-Register. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab 1. Januar 2030; die Artikel 2 und 4 (unter anderem Aufklärung) bereits am 1. November 2028.

Entwurfvon Abgeordnete mehrerer Fraktionen (u. a. SPD und CDU/CSU)· Chance offen
Die Gesetze in diesem Artikel
  • ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
    Stand
    EntwurfWird im Ausschuss beraten.
    Eingebracht
    Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen
    Chance
    geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
    Stand
    EntwurfWird im Ausschuss beraten.
    Eingebracht
    Abgeordnete mehrerer Fraktionen (u. a. SPD und CDU/CSU)
    Chance
    offenGruppenantrag von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg; abgestimmt wird ohne Fraktionsvorgabe, deshalb lässt sich die Mehrheit (316 Stimmen, wenn alle anwesend sind) nicht aus den Sitzen ablesen.
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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