Kindergeld nach der Geburt soll ab 2027 ohne Antrag kommen
Der Bundestag befasst sich mit mehreren Gesetzen für Familien. Es geht um Kindergeld, Betreuung, Geld fürs Alter, Alkohol bei Jugendlichen und Wohngeld. Nur die neue Ferienregel gilt bereits.
Eltern sollen nach einer Geburt keinen Kindergeldantrag mehr stellen müssen. Ab 1. Januar 2027 soll die Familienkasse automatisch zahlen. Dafür braucht sie alle Angaben und eine Kontoverbindung. Zunächst gilt das ab dem zweiten Kind, später auch für Erstgeborene. Den Elternteil für die Zahlung wählt anfangs die Familienkasse. Eltern können ohne Begründung eine Änderung verlangen. Der Bundestag hat zugestimmt, jetzt ist der Bundesrat am Zug.
Ferienbetreuung bereits geregelt
Bereits in Kraft ist eine Regel für die Ferien. Grundschulkinder haben Anspruch auf Ganztagsbetreuung, auch in den Schulferien. Seit 1. August 2026 erfüllen das auch Ferienangebote der Jugendarbeit, etwa von Jugendverbänden. Anbieten dürfen sie nur Städte, Gemeinden oder anerkannte freie Träger. Das ersetzt dann die Betreuung in Schule oder Tageseinrichtung. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür, Die Linke dagegen. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Geld fürs Alter
Im Ausschuss liegt die geplante Frühstartrente. Der Staat soll für Kinder von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 Euro anlegen. Start soll 2027 mit dem Geburtsjahrgang 2020 sein, dann jährlich ein neuer Jahrgang. Eltern schließen dafür einen Vertrag für ein Altersvorsorge-Depot ab. Ohne Vertrag wird das Geld zunächst gemeinsam mit anderen angelegt. Ausgezahlt wird frühestens ab 65 Jahren. Ältere Jahrgänge können einen Vertrag abschließen, aber ohne staatliches Geld.
Sprachtest in der Kita
Ein weiterer Entwurf betrifft kleine Kinder. Alle Kita-Kinder sollen spätestens im fünften Lebensjahr auf Sprache und Entwicklung getestet werden. Bei Bedarf sollen sie gezielt gefördert werden. Das soll auch für Kinder ohne Kita-Platz gelten. Kitas mit vielen Kindern in schwierigen Lebenslagen sollen zusätzliches Personal bekommen. Der Start ist für 1. Januar 2027 geplant. Der Bund soll den Ländern jährlich 1,493 Mrd. € über die Umsatzsteuer geben.
Jugendhilfe und Alkohol
Laut einem weiteren Entwurf sollen 14- und 15-Jährige keinen Alkohol mehr kaufen oder trinken dürfen. Das gilt auch in Begleitung der Eltern. Bei Hilfen für Familien sollen Kita-Plätze und Gruppenangebote Vorrang haben. Einzelhilfe soll es geben, wenn kein passendes Angebot den Bedarf deckt. Die Beratung durch Verfahrenslotsen für Kinder mit Behinderung soll dauerhaft bleiben. Die Einsparungen sollen von 148,65 Mio € 2028 auf 1.340,65 Mio € ab 2036 steigen.
Weniger Wohngeld, einfachere Anträge
Auch das Wohngeld soll laut Entwurf neu geregelt werden. Der Heizkostenanteil soll ab 1. Januar 2027 halbiert werden. Die regelmäßige Erhöhung soll ausgesetzt werden. Dadurch verlieren rund 381.000 Haushalte ihr Wohngeld. Zugleich sollen Antrag und Nachweise einfacher werden. Bei Kindern im Wechselmodell soll die Prüfung leichter werden. Pflegende Angehörige sollen für einen Freibetrag nur noch den Pflegegrad nachweisen müssen.