Zulage: 50 Cent je Euro für die ersten 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 €
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird umgebaut: Statt Riester gibt es künftig Depots ohne Garantie, ein günstiges Standardprodukt und eine Zulage, die sich direkt nach dem eingezahlten Betrag richtet. Auch Selbstständige können die Förderung nutzen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Zulage: 50 Cent je Euro für die ersten 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 €. Kinderzulage: 1 € je eingezahltem Euro, max. 300 € pro Kind. Standardprodukt: Kosten max. 1 % statt 1,5 % pro Jahr. Neu förderberechtigt: rund 4 Mio. Selbstständige und Freiberufler. Neue Förderung ab 1. Januar 2027; Altverträge laufen weiter.
Wen es betrifft
Statt der bisherigen Riester-Zulagen gibt es künftig eine Zulage, die sich direkt nach dem eingezahlten Betrag richtet, dafür entfällt die Garantie auf die eingezahlten Beiträge beim neuen Altersvorsorgedepot. Bestehende Verträge können mit der bisherigen Förderung weiterlaufen; wer will, kann durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln. Wer 25 Euro im Monat einzahlt, erhält 300 Euro Kinderzulage pro Kind und 150 Euro Grundzulage.
Wie weit es ist
Beschlossen und in Kraft. Ab wann: Grundsätzlich am Tag nach der Verkündung; die steuerliche Förderung ab 1. Januar 2027, weitere Teile ab 1. Januar 2028.
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: AfD, Grüne