Arbeitslos melden soll künftig vor allem digital gehen
Sechs Gesetzentwürfe betreffen die Arbeitswelt. Es geht um die Arbeitsförderung, Steuern, den Reservedienst, Verträge in der Wissenschaft und die Förderung von Meisterkursen.
Wer arbeitslos wird, soll sich künftig vor allem digital melden. Auch Anträge sollen vorrangig digital laufen. Beratungsgespräche sollen per Videotelefonie möglich sein, statt vor Ort. Ein täglicher Blick in den Briefkasten soll für die Erreichbarkeit nicht mehr nötig sein. Dafür sollen die eigenen Bemühungen um Arbeit verbindlich in einem Kooperationsplan stehen. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Er soll grundsätzlich ab 1. Januar 2027 gelten.
Betriebe sollen elektronisch beantragen
Auch für Betriebe soll mehr digital laufen. Arbeitgeber sollen Kurzarbeitergeld nur noch elektronisch beantragen. Das spart laut Entwurf rund 37 Minuten pro Fall. Eventuell fallen aber Kosten für ein Modul im Abrechnungsprogramm an. Eine Bestellung soll nicht mehr schriftlich auf Papier nötig sein. Das spart je Unternehmen rund 1,84 Euro an Zeit- und Portokosten. Weitere Stufen der Reform sollen bis 1. Januar 2029 folgen.
Die Reform enthält weitere Neuerungen. Beschäftigte sollen eine neue Job-to-Job-Erprobung nutzen können. Damit testen sie bei einem anderen Arbeitgeber, ob ein neuer Job passt. Das soll möglich sein, bevor sie arbeitslos werden. Selbstständige sollen mehr Zeit bekommen, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Auszubildende sollen beim Ausbildungsgeld mehr Unterstützung für Wohnkosten bekommen. Das betrifft Leistungen zur Teilhabe.
Steuern auf Lohn
Zwei Steuerentwürfe betreffen Beschäftigte und Betriebe. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll ab 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro im Jahr steigen. Dann müssen weniger Belege gesammelt werden. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sollen bei höheren Löhnen steuerlich begünstigt bleiben. Die Grenze soll bei einem Grundlohn von 75 statt 50 Euro je Stunde liegen. Für Minijobs soll die Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent steigen. Arbeitgeber sollen zudem mehr Lohndaten übermitteln.
Reservedienst
Reservistinnen und Reservisten sollen auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls zum Dienst verpflichtet werden können. Der Dienst soll höchstens zwölf Wochen im Jahr dauern. Betriebe sollen vorher angehört werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen einen Förderbetrag beantragen können. Eingeplant sind jährlich rund 2.000 Anträge und 1 Million Euro. Kosten für eine Ersatzkraft sollen in mehr Fällen erstattet werden. Auch Beamtinnen und Beamte, die Versorgung beziehen, sollen Leistungen beantragen können.
Verträge in der Wissenschaft
An Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen befristete Erstverträge zur Qualifizierung eine Mindestlaufzeit bekommen. Vor der Promotion, also dem Doktortitel, sollen es mindestens drei Jahre sein. Nach der Promotion sollen es mindestens zwei Jahre sein. Ein solcher Vertrag soll mindestens ein Viertel der Arbeitszeit umfassen. Studentische Hilfskräfte sollen acht statt sechs Jahre befristet arbeiten dürfen. Bei Elternzeit sollen sich auch Verträge auf Drittmittelstellen verlängern.
Förderung für Meisterkurse
Wer eine Aufstiegsfortbildung macht, etwa einen Meisterkurs, soll ab 1. August 2027 mehr Förderung bekommen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll es bis zu 18.000 statt 15.000 Euro geben. Für das Meisterstück sollen es bis zu 4.000 statt 2.000 Euro sein. Nach bestandener Prüfung sollen 60 statt 50 Prozent des Darlehens erlassen werden. Zuschüsse vom Arbeitgeber sollen nicht mehr angerechnet werden. Betriebe sollen dafür keine Nachweise mehr ausstellen müssen.